Armenanstalten
Nachdem das Wiener Armenwesen zu Beginn in Händen von Landesfürsten und der Geistlichkeit lag, fiel dieses im 18. Jahrhundert immer mehr in den Wirkungsbereich des Staates; nur das Bürgerspital wurde durch die josephinische Magistratsreform der Stadt Wien untergeordnet.
Um das Armenwesen zu reformieren, wurde 1782 die Stiftungsoberdirektion gegründet, die später mit dem Armeninstitut zusammengelegt wurde. Um 1819 entstand für Armeninstituts- und Armenstiftungssachen ein eigenes, der niederösterreichischen Landesregierung unterstelltes Armendepartement. Im Februar 1842 wird das Wiener Armenwesen dem Wiener Magistrat übergeben. Dieses erhielt dadurch ab Juni 1843 die Verantwortung vieler erstinstanzlicher Geschäfte, wie Amtshandlungen bezüglich Armenfonds-Anträge, Anweisung auf Armenkassa-Beanspruchung, Zuweisung in Versorgungshäuser, Bewilligung von Medikamenten et cetera. Bereits 1842 wurde wieder ein eigenes Armendepartement eingerichtet, dessen erster Leiter Ferdinand Bergmüller wurde; seine Amtsführung wurde hochgelobt und er wurde zum Magistratsrat befördert.
Siehe auch: Fürsorge
Literatur
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 127-129