48° 15' 38.62" N, 16° 23' 49.07" E zur Karte im Wien Kulturgut
Geschichte
Bezirksgerichte waren in der Regel für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz zuständig. Das Bezirksgericht Floridsdorf wurde am 2. September 1896 aktiviert (RGBl 138) und war damals im Sprengel des KG Korneuburg untergebracht. Seit seiner Errichtung war es in der Gerichtsgasse 6, in einem großen Amtsgebäude, einquartiert. Sein Sprengel gehörte damals nicht zum Landesgericht Wien. Es umfasste damals die Gemeinden Floridsdorf, Großjedlersdorf, Jedlesee, Stammersdorf, Strebersdorf, Donaufeld, Leopoldau, Kagran, Stadlau, Breitenlee und Hirschstetten, sowie Adlerklaa, Gerasdorf (Niederösterreich), Süßenbrunn und Deutsch-Wagram.
Am 1. Jänner 1906 wurde das Bezirksgericht Floridsdorf schließlich dem Landesgericht Wien unterstellt (209/05). Dies erfolgte durch die Sprengeländerung in der ein neuer 21. Bezirk geschaffen wurde. Dieser schied aus dem KG Korneuburg aus und wurde dem Landesgericht Wien zugewiesen. In der Zwischenkriegszeit herrschte durchwegs eine Wohnungsnot und im Amtsgebäude wurden auch reguläre Wohnungen für Justizbeamte und deren Familien zur Verfügung gestellt. Jedoch herrschte bald beim Bezirksgericht Raumnot, aufgrund des laufend steigenden Geschäftsanfalls und der zunehmenden Bevölkerung. Ab dem Jahr 1938 wurde dann das Gefangenenhaus von der Wehrmacht verwendet und schließlich 1939 an die Luftwaffe vermietet. Am 1. Jänner 1940 wurde der Sprengel umgeändert. Es wurde ein neuer Sprengel geschaffen mit dem Amtsgericht Groß-Enzersdorf, das nun für den 22. Bezirk zuständig war. Aufgrund einer neuen Verordnung des NS-Regimes über die Rechtspflege in Österreich, wurde die Bezeichnung Bezirksgericht auf Amtsgericht umgeändert. Das Bezirksgericht Floridsdorf blieb für den 21. Bezirk zuständig. 1945 gab es Berichte über Kriegsschäden am Gebäude. Am 1. September 1954 kam es erneut zu Sprengeländerungen und das Bezirksgericht war nun auch für den 22. Bezirk zuständig (B 200). Am 1. Jänner 1986 wurde der 22. Bezirk an das Bezirksgericht Donaustadt übergeben. Im Gegenzug übernahm das Bezirksgericht Innere Stadt die Zuständigkeit für den 20. Bezirk (B 203/85). Am 1. Jänner 2001 ging der 20. Bezirk an das Bezirksgericht Leopoldstadt.
Zuständigkeiten
- 2. September 1896: Aktivierung (Damals dem KG Korneuburg unterstanden); Zuständigkeit für den 21. Bezirk
- 1. Jänner 1906: Bezirksgericht Floridsdorf dem Landesgericht Wien unterstellt
- 1. Jänner 1940: Änderung des Sprengels, Schaffung des neuen Sprengels Groß-Enzersdorf, Bezirksgericht Floridsdorf blieb für den 21. Bezirk zuständig
- 1. September 1954: weitere Sprengeländerung und Übernahme der Zuständigkeit für den 22. Bezirk
- 1. Jänner 1986: Übernahme der Zuständigkeit für den 22. Bezirk an das Bezirksgericht Donaustadt. Gleichzeitig Übernahme der Zuständigkeit für den 20. Bezirk durch das Bezirksgericht Floridsdorf
- 1. Jänner 2001: Übernahme der Zuständigkeit für den 20. Bezirk an das Bezirksgericht Leopoldstadt
Gebäude
In der Zwischenkriegszeit herrschte durchwegs eine Wohnungsnot und im Amtsgebäude in der Gerichtsgasse 6 wurden auch reguläre Wohnungen für Justizbeamte und deren Familien zur Verfügung gestellt. Jedoch herrschte bald beim Bezirksgericht Raumnot aufgrund des laufend steigenden Geschäftsanfalls und der zunehmenden Bevölkerung. Ab dem Jahr 1938 wurde dann das Gefangenenhaus von der Wehrmacht verwendet und schließlich 1939 an die Luftwaffe vermietet. Das Gefangenenhaus bestand aus elf Zellen im 1. Stock und weiteren zwölf Zellen im 2. Stockwerk. Zusätzlich befanden sich im 2. Stock zwei Dienstwohnungen. 1945 gab es Berichte über Kriegsschäden am Gebäude.
Quellen
Literatur
- Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
- Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)