Bezirksgericht Innere Stadt

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Bezirksgericht Innere Stadt, Seilerstätte 22. Das barocke kaiserliche Wappen über dem Portal mit den Kanonen und Kanonenkugeln verweist auf den Schlosserhof, der zur benachbarten Gießhütte im kaiserlichen Zeughaus gehörte. Foto, um 1900
Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Gericht
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1. Juli 1850
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  10614
GNDGemeindsame Normdatei
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RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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BildnameName des Bildes Bezirksgericht Innere Stadt.jpg
BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Bezirksgericht Innere Stadt, Seilerstätte 22. Das barocke kaiserliche Wappen über dem Portal mit den Kanonen und Kanonenkugeln verweist auf den Schlosserhof, der zur benachbarten Gießhütte im kaiserlichen Zeughaus gehörte. Foto, um 1900
  • 3., Marxergasse 1A

Frühere Adressierung

Es wurden noch keine Bezeichnungen erfasst.

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48° 12' 28.30" N, 16° 23' 9.93" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Das Bezirksgericht Innere Stadt (3., Marxergasse 1A) nahm am 1. Juli 1850 seine Tätigkeit auf.

Geschichte

Bezirksgerichte waren in der Regel für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz zuständig.

Das Bezirksgericht Innere Stadt wurde am 1. Juli 1850 aktiviert (RGBl 234) und wurde zunächst in der Herrengasse 23 (ehemals 61) untergebracht, in dem auch Arresträume vorhanden waren. Jedoch wurde die 3. Sektion (Grundbuchs- und Landtafelamt) am Ballplatz 40 (ehemals Ballhausplatz) einquartiert. Bereits ab 30. September 1854 wurde diese Sektion dem Landesgericht angegliedert. Im Jahr 1859 kam es zur Auflassung der Arreste. Für das Jahr 1863 wurde ein Personalstand von 41 Personen vermerkt. Die Expositur befand sich im sogenannten „Grauen Haus“ und im Jahre 1865 erfolgte die Auflassung eben dieser Expositur. Am 17. November 1874 wurde die Zivilabteilung des Bezirksgericht Innere Stadt in die Elisabethstraße 11 verlegt (Schillerplatz 4, ehemals Hotel Britannia). Die Strafabteilung inklusive Arresträume verblieb in der Herrengasse 23. Die Zuständigkeit für die Strafsachen wurde mit 1. Mai 1881 an das Bezirksgericht Alsergrund übergeben (RGBl 2). Am 23. Jänner 1882 erfolgten Adaptierungen des Schlosserhofes (Seilerstätte 22).

Teilung 1890-1908

Am 1. Jänner 1890 kam es zur Teilung des Bezirksgerichts Innere Stadt, welches in ein Bezirksgericht Innere Stadt I und in ein Bezirksgericht Innere Stadt II aufgeteilt wurde. Das erste verblieb am bisherigen Standort und das zweite übersiedelte in die 1., Gonzagagasse 21-23 (RGBl 132 154/89). Am 1. Mai 1908 wurden die Bezirksgerichte Innere Stadt I und II wiedervereinigt und übersiedelten in das Gerichtsgebäude in der Riemergasse 7.

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Sprengelzuständigkeit des Bezirksgerichts Innere Stadt I (blau) und des Bezirksgerichts Innere Stadt II (rot).

Da in dem Gerichtsgebäude in der Riemergasse Raumnot herrschte, übersiedelte das Gericht Ende November 1931 in den Justizpalast. Dabei war das Bezirksgericht Neubau gemeinsam mit dem Bezirksgericht Innere Stadt untergebracht und diese Gelegenheit wurde genutzt um die beiden Gerichte am 1. Jänner 1932 zu vereinigen (JABl Nr. 2). Ab dem 15. Februar 1939 befand sich das Bezirksgericht Innere Stadt wieder in der Riemergasse 7 (RGBl 751, DJ 699).

Veränderungen während der Zeit des Nationalsozialismus

Mit 1. Mai 1939 erfolgte die Umbenennung in „Amtsgericht Wien“. Aufgrund einer neuen Verordnung des NS-Regimes über die Rechtspflege in Österreich, wurde die Bezeichnung Bezirksgericht auf Amtsgericht umgeändert. Mit der Umbenennung erfolgte auch die Übernahme der Geschäfte des Exekutionsgerichtes und des Amtsgerichtes für Strafsachen I, sowie die Führung des Handelsregisters. Am 1. Jänner 1940 wurde die Amtsgerichte Leopoldstadt, Landstraße, Margareten und Josefstadt aufgehoben und mit dem Amtsgericht Wien vereinigt (RGBl 2439/39). Damit war das Gericht für die Bezirke 1-9 und 20 zuständig. Zusätzlich wurde dem Amtsgericht Wien die Zuständigkeiten in Strafsachen für die Amtsgerichte Favoriten, Hietzing, Fünfhaus, Hernals und Döbling zugewiesen. Des Weiteren wurden die Geschäfte des Gewerbegerichtes, die in den zuständigen Bezirke lagen, auf das Amtsgericht Wien übertragen. Außerdem war es nun für Exekutionssachen in allen Bezirken zuständig, ausgenommen den Real- und Räumungsexekutionen, amtsgerichtliche Strafsachen und zur Erledigung von Rechtshilfeersuchen, für Übertretungen des Preßgesetzes, in Jugendgerichtssachen und in Erbgesundheitssachen. Hinzu kamen noch weitere Zuständigkeiten. Am 1. März 1940 ging die Zuständigkeit über die Führung der Grundbücher vom Landgericht an das Amtsgericht Wien über. Im Verlauf der NS-Zeit kamen immer wieder neue Zuständigkeiten dazu.

Nachkriegszeit bis heute

Nach Kriegsende wurden die Angelegenheiten für Strafsachen wieder an das neu geschaffene Strafbezirksgericht, beziehungsweise an den Jugendgerichtshof übergeben. Außerdem wurde die Bezeichnung wieder auf Bezirksgericht Innere Stadt umgeändert. Die Führung der Grundbuchgeschäfte wurde von verschiedenen anderen Gerichten übernommen. Am 1. September 1954 kam es zu einer Änderung der Sprengel und Albern wurde bis 1. Mai 1956 dem Sprengel des Bezirksgerichts Innere Stadt zugewiesen (B77). Aufgrund der Wiedererrichtung des Bezirksgerichts für Handelssachen und des Exekutionsgericht kam es am 1. Jänner 1955 zu weiteren Einschränkungen der Zuständigkeiten (B 200). Am 1. Jänner 1986 ging die Zuständigkeit über den 2. Bezirk an das Bezirksgericht Donaustadt und die Zuständigkeit über den 20. Bezirk an das Bezirksgericht Floridsdorf. Mit 2. März 1987 wurde die Grundbuchabteilung aus dem Justizpalast in das Gerichtsgebäude in der Riemergasse 4 verlegt. Änderungen im Sprengel seit 1986 hatten auch Änderungen über die Zuständigkeit in Grundbuchsachen zur Folge. Am 1. Jänner 1993 wurde der 11. Bezirk dem Bezirksgericht zugewiesen. Zudem wurde es zu einem „Vollgericht“ (inklusive Straf- und Exekutionssachen) erklärt und hatte die Zuständigkeiten für den 1, 3.-6. und 11. Bezirk (B 756/92). Die Zuständigkeiten für den 7., 8. und 9. Bezirk lagen beim Bezirksgericht Josefstadt. Seit dem 8. September 2003 ist es in der Marxergasse 1a (City-Tower) untergebracht.

Zuständigkeiten

1. Juli 1850: Aktivierung; Zuständigkeit für den 1 Bezirk - ehemaligen Gemeinden Stadt

30. September 1854: 3. Sektion (Grundbuchs- und Landtafelamt) an das Landesgericht

1865: Auflassung der Expositur

1. Mai 1881: Übergabe der Zuständigkeit für Strafsachen an das Bezirksgericht Alsergrund

1. Jänner 1890: Zweiteilung in Bezirksgericht Innere Stadt I und II

1. Jänner 1932: Vereinigung mit dem Bezirksgericht Neubau

1. Mai 1939: Umbenennung in Amtsgericht Wien, Annahme der Zuständigkeiten vom Exekutionsgericht, Amtsgericht für Strafsachen I und Führung des Handelsregisters

1. Jänner 1940: Vereinigung der Amtsgerichte Amtsgerichte Leopoldstadt, Landstraße, Margareten und Josefstadt mit dem Amtsgericht Wien; Zuständigkeit in Strafsachen für die Amtsgerichte Favoriten, Hietzing, Fünfhaus, Hernals und Döbling; Geschäfte des Gewerbegerichts, welche in den zuständigen Bezirken lagen; Zuständigkeit über Exekutionssachen (exkl. Real- und Räumungsexekutionen), amtsgerichtliche Strafsachen zur Erledigung von Rechtshilfeersuchen, für Übertretungen des Preßgesetzes, in Jugendgerichtssachen und in Erbgesundheitssachen

1. März 1940: Übergabe der Zuständigkeit der Führung von Grundbüchern an das Amtsgericht Wien

Nach Kriegsende: Abgabe der Zuständigkeit für Strafsachen und Umbenennung in Bezirksgericht Innere Stadt

1. September 1954: Sprengeländerung

1. Mai 1956: Albern kommt zu Bezirksgericht Innere Stadt

1. Jänner 1955: Einschränkungen der Zuständigkeiten durch Wiedererrichtung des Exekutionsgerichts und Bezirksgerichts für Handelssachen

1. Jänner 1986: 2. Bezirk an Bezirksgericht Donaustadt, 20. Bezirk an Bezirksgericht Floridsdorf

1. Jänner 1993: Zuständigkeit für den 11. Bezirk, zum Vollgericht erklärt (inkl. Straf- und Exekutionssachen)

Gebäude

Das Gebäude in der Herrengasse 23 hatte zusätzlich Arresträume. In dem Gebäude befand sich auch das Handelsgericht. Das Bezirksgericht Innere Stadt wurde im rückwärtigen Teil untergebracht. Im Jahr 1859 wurden die Arreste aufgelassen, da mehr Platz für das Gericht benötigt wurde. Im ehemaligen Hotel Britannia in der Elisabethstraße 11 wurde das Bezirksgericht Innere Stadt ohne Strafabteilung und Arresträume einquartiert. Das Gericht bezog 16 Räume im Paterre und vier weitere im Untergeschoß. Des Weiteren befand sich der Oberste Gerichtshof im Gebäude. Das Gerichtsgebäude in der Riemergasse 7 wurde auch als Jakoberhof bezeichnet. Doch diese Bezeichnung ist heute in Vergessenheit geraten. Es wurde 1908 nach einer 18-monatige Bauphase fertiggestellt, wobei der zweite Bauteil erst im August 1911 endgültig vollendet wurde. Neben dem Bezirksgericht Innere Stadt befanden sich auch das Exekutionsgericht und die Auktionshalle im Gebäude. Doch in dem Gerichtsgebäude herrschte eine Raumnot. Ende November 1931 übersiedelte es in denJustizpalast. Mit dem Wiederaufbau des Justizpalastes wurde ein zusätzlicher 4. Stock geschaffen, in dem das Bezirksgericht Innere Stadt und Neubau untergebracht waren.

Heute befindet sich das Bezirksgericht Innere Stadt in der 3., Marxergasse 1A.

Quellen

Literatur

  • Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
  • Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)