Exekutionsgericht

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Gericht
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1. Jänner 1897
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 1. April 1997
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  6405
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RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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  • 1., Riemergasse 7

Frühere Adressierung
  • k. k. Exekutionsgericht Wien (1898)

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48° 12' 26.43" N, 16° 22' 37.50" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Geschichte

Exekutionsgericht, nach österreichischem Recht das zum Exekutionsvollzug berufene Bezirksgericht (BG), in dessen Sprengel der Verpflichtete seinen Wohnsitz hat oder in dem die zu verwertenden Sachen gelegen sind. Der Exekutionsvollzug wird durch ein besonderes gerichtliches Organ (Vollstrecker) durchgeführt. Schon eine Verordnung des Justizministeriums vom 24. Juni 1897 besagte, dass die Abteilungen des k. k. Bezirksgerichts der Inneren Stadt in Wien, die zur Ausübung der diesem Bezirksgericht als Exekutionsgericht zukommenden gerichtlichen Geschäfte berufen wird, nunmehr eine Expositur des Bezirksgerichts bilden, die ihren Standort im Justizpalast hat und die Bezeichnung "k. k. Exekutionsgericht Wien" führt.

Das Exekutionsgericht Wien nahm am 1. Jänner 1898 offiziell seine Tätigkeiten auf und war gemäß der oben benannten Verordnung im Justizpalast untergebracht (RGBl 157/97). Am 1. Mai 1908 übersiedelte es jedoch in die Riemergasse 7 (RGBl 43). Das Amtsgebäude in der Riemergasse 7 war ein Neubau, in dem auch das Bezirksgericht Innere Stadt untergebracht war. Die Zuständigkeiten des Gerichts wurden jedoch durch die Schaffung der „Voll-“ (Bezirks-)Gerichten eingeschränkt.

Durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 6. August 1930 wurden für die Bezirke 1-9 und 20 die Ausübung der Geschäfte des Exekutionsverfahrens auf unbewegliches Vermögen vom Exekutionsgericht Wien auf das Bezirksgericht Innere Stadt übertragen.

Am 1. Mai 1939 gingen die Agenden des Exekutionsgerichts an das Amtsgericht Wien (Innere Stadt) über. Aufgrund einer neuen Verordnung des NS-Regimes über die Rechtspflege in Österreich, wurde die Bezeichnung Bezirksgericht auf Amtsgericht umgeändert (RGBl 751 DJ 699). Die Wiedererrichtung des Exekutionsgerichts erfolgte am 1. Jänner 1955 (B 200) und wurde wieder in der Riemergasse 7 untergebracht. Ab dem 1. Jänner 1986 war das Bezirksgericht Donaustadt für den 2. und 22. Bezirk zuständig (B 203/85). Mit dem 1. Jänner 1989 wurde die Zuständigkeit über den 16. und 17. Bezirk an das Bezirksgericht Hernals abgegeben (B 291/88) und seit dem 1. Jänner 1991 liegt die Zuständigkeit für den 18. und 19. Bezirk beim Bezirksgericht Döbling (B 260/90). Mit 1. Jänner 1993 wurden die Zuständigkeiten für den 1., 3 bis 9. und 11. Bezirk an das Bezirksgericht Josefstadt übergeben, wobei das Bezirksgericht Innere Stadt zu einem Vollgericht gemacht wurde (B 756/92). Am 31. März beziehungsweise am 1. April 1997 wurde das Exekutionsgericht schließlich aufgelöst und die Bezirksgerichte Favoriten, Meidling, Hietzing und Fünfhaus wurden zu Vollgerichten gemacht.

Zuständigkeiten

  • 1. Jänner 1898: Aktivierung des Exekutionsgerichts, Exekutionsvollzug
  • 6. August 1930: Übertragung der Ausübung der Geschäfte für die Bezirke 1-9 und 20 auf unbewegliches Vermögen auf das Bezirksgericht Innere Stadt
  • 1. Mai 1939: Übertragung der Agenden an das Amtsgericht Wien (Innere Stadt)
  • 1. Jänner 1955: Wiedererrichtung des Exekutionsgericht Wien
  • 1. Jänner 1986: Übertragung der Agenden für den 2. und 22. Bezirk an das Bezirksgericht Donaustadt
  • 1. Jänner 1989: Übertragung der Agenden für den 16. und 17. Bezirk an das Bezirksgericht Hernals
  • 1. Jänner 1991: Übertragung der Agenden für den 18. und 19. Bezirk an das Bezirksgericht Döbling
  • 1. Jänner 1993: Übertragung der Agenden für den 1, 3. – 9. und 11. Bezirk an das Bezirksgericht Josefstadt, wobei das Bezirksgericht Innere Stadt zum Vollgericht ernannt wurde.
  • 1. April 1997: Auflösung des Exekutionsgericht, Bezirksgerichte Favoriten, Meidling, Hietzing und Fünfhaus werden zu Vollgerichten.

Gebäude

Das Amtsgebäude in der Riemergasse 7 war ein Neubau, in dem auch das Bezirksgericht Innere Stadt untergebracht war. Der erste Teil wurde im Jahr 1908 fertiggestellt. Die damalige Bezeichnung „Jakoberhof“ für das Gebäude ist heute in Vergessenheit geraten. Der zweite Bauteil wurde im Juli 1911 fertiggestellt. In dem Gebäude befanden sich das Bezirksgericht Innere Stadt Wien, das Exekutionsgericht die Auktionshalle.

Literatur

  • Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)
  • Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
  • Wilhelm Deutschmann [Zsstellung u. Text]: 200 Jahre Rechtsleben in Wien. Advokaten, Richter, Rechtsgelehrte. 21. November 1985 bis 9. Februar 1986. Wien: Museen d. Stadt Wien 1985 (Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien, 96)
  • Werner Ogris: Die Rechtsentwicklung in Österreich. 1848-1918. Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 1975
  • Robert Walter: Verfassung und Gerichtsbarkeit. Wien: Manz 1960
  • Ernst C. Hellbling: Österreichische Verfassungs- u. Verwaltungsgeschichte. Ein Lehrbuch für Studierende. Wien: Springer 1956 (Rechts- und Staatswissenschaften, 13)