Bezirksgericht Hietzing
Geschichte
Bezirksgerichte waren in der Regel für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz zuständig. Das Bezirksgericht Hietzing nahm am 1. Juli 1850 seine Tätigkeiten auf (RGBl 234) und wurde Am Platz 3 (ehemals Hietzing 2) untergebracht. Jedoch waren die Räumlichkeiten für das Gericht ungenügend. Am 1. Oktober 1854 zog das Gericht deshalb in die Trauttmansdorfgasse 18 (ehemals Hietzing 110). Im August 1868 wurde bekanntgegeben, dass der neue Richter für das Bezirksgericht Hietzing Joseph Matzner war. Mit 20. Oktober 1870 schied die Gemeinde Inzersdorf aus dem Sprengel des Bezirksgericht Mödling aus und wurde dem Sprengel für das Bezirksgericht Hietzing zugewiesen (RGBl 115). Am 1. Juni 1875 gab es eine weitere Sprengeländerung, bei denen sich die Grenzen zwischen den Gemeinden Rudolfsheim, Sechshaus und Penzing zueinander änderten. Diese Änderungen betrafen also die Grenzen zum Sprengel des Bezirksgericht Sechshaus (nö L 42). Im Jahre 1878 erfolgte eine weitere Verschiebung der Grenzen der Gemeinden oder Wiener Stadtbezirken. Mit der Errichtung des Bezirksgerichts Liesing wurde die Zuständigkeit für Teile des Sprengels am 1. Jänner 1904 vom Bezirksgericht Hietzing abgegeben. Das betraf die Gemeinden Atzgersdorf, Erlaa, Inzersdorf, Kalksburg, Liesing und Mauer. In den Jahren 1913/14 gab es Überlegungen einige Bezirksgerichte mit Hietzing zu vereinigen, die jedoch aufgrund fehlender Unterbringungsmöglichkeiten nicht mehr weiterverfolgt wurden. Im Jahr 1922 wurde der Mietzins für das Gebäude an die Inflation angepasst. Im Jahr 1923 gibt es Berichte über Baumängel, die am Gebäude ersichtlich wurden. In den Jahren 1921, 1924 und 1930 gab es Pläne, dem Bezirksgericht die Zuständigkeit für Strafsachen abzunehmen und an das Bezirksgericht Fünfhaus zu übergeben. Jedoch wurden diese nicht umgesetzt. 1938 gab es dann Pläne für einen Neubau.
Am 1. Jänner 1940 wurde die Strafgerichtsbarkeit an das Amtsgericht Wien (Innere Stadt) übertragen (DJ 1899/39). Aufgrund einer neuen Verordnung des NS-Regimes über die Rechtspflege in Österreich, wurde die Bezeichnung Bezirksgericht auf Amtsgericht umgeändert. Zu Kriegsende liegt ein Bericht des Leiters des Bezirksgerichts vor, datiert mit dem 19. April 1945, in dem es heißt, dass seit dem 16. keine Anträge eingebracht wurden und mit den Aufräumarbeiten begonnen werden könne. Von August 1946 bis 31. August 1954 wurde die Zuständigkeit für den gesamten Sprengel des Bezirksgericht Purkersdorf übernommen, wegen der zwischenzeitlichen Stilllegung des Bezirksgericht Purkersdorf. Während die bürgerlichen Rechtssachen dem Bezirksgericht Hietzing übertragen wurden, verblieb das Grundbuch im Gerichtsgebäude Purkersdorf. Die Zuständigkeit über die Strafsachen wurden vom Landesgericht für Strafsachen übernommen. Am 1. September 1954 erfolgte eine Sprengeländerung (B 200). Dabei wurden die Sprengel an die Bezirksgrenzen angepasst. Am 1. Mai 1956 erfolgte eine weitere Sprengelanpassung in dem der Lainzer Tiergarten zum Bezirksgericht Hietzing kam. Im Jahr 1968 wurden zahlreiche Baumängel erkennbar. Ab 1. Jänner 1971 wurden die Abteilungen 4,5 und 6 (Bestand-, Realexekutions-, allgemeine Streitsachen und Landpachtsachen) in das Gebäude des Bezirksgerichts Fünfhaus in der Sperrgasse 17 verlegt. Am 1. April 1997 wurde das Bezirksgericht Hietzing zu einem „Vollgericht“ gemacht, inklusive allen Straf- und Exekutionssachen. Gleichzeitig wurde die Zuständigkeit auf den 13. Bezirk beschränkt und der 14. Bezirk wurde dem Bezirksgericht Fünfhaus zugewiesen.
Zuständigkeiten
- 1. Juli 1850: Aktivierung; Zuständigkeit für den 13. Bezirk und Teile des 12. Bezirk
- 20. Oktober 1870: Sprengel erweitert auf Gemeinde Inzersdorf
- 1. Juni 1875: weitere Sprengeländerung
- 1878: weitere Verschiebung der Sprengelgrenzen
- 1. Jänner 1904: Teile des Sprengels gehen in den Sprengel des Bezirksgericht Liesing über
- 1. Jänner 1940: Abgabe der Strafgerichtsbarkeit an das Amtsgericht Wien (Innere Stadt)
- August 1946 -31. August 1954: Übernahme der Zuständigkeit für den gesamten Sprengel des Bezirksgericht Purkersdorf (Zivilsachen)
- 1. September 1954: Sprengeländerungen
- 1. Mai 1956: Sprengeländerungen
- 1. April 1997: Bezirksgericht Hietzing zu „Vollgericht“ inklusive allen Straf- und Exekutionssachen, Beschränkung der Zuständigkeit auf den 13. Bezirk
Gebäude
Das Haus Am Platz 3 gehörte zum Stift Klosterneuburg und das Bezirksgericht Hietzing wurde mietweise dort untergebracht. Heute ist das Haus nicht mehr vorhanden. Jedoch waren die Räumlichkeiten für das Gericht ungenügend. Es wurde zwar beschlossen einen Ausbau durchzuführen, welcher auch begonnen wurde, doch kurz darauf wurde das Haus in der Trauttmansdorfgasse 18 verfügbar. Der Mietzins war günstiger, die Lage vorteilhafter und es hatte auch mehr Räume die genutzt werden konnten. Es war ein zweistöckiges Amtsgebäude. Hier stand bis 1850 das von Josef Kornhäusel 1816 erbaute Hietzinger Sommertheater. Im Jahr 1922 wurde der Mietzins für das Gebäude an die Inflation angepasst. Im Jahr 1923 gibt es Berichte über Baumängel, die am Gebäude ersichtlich wurden. Dabei dürften es bereits seit längerem die räumlichen Verhältnisse verschlechtert haben. Es gab zu wenig Raum und in der Registratur sei es besonders dunkel gewesen. Auch bedurfte das Gefangenenhaus einen Umbau, der aber kriegsbedingt nicht erfolgte. Im Jahr 1968 wurden zahlreiche Baumängel erkennbar, vor allem in den Dippelbaumdecken. Die Übersiedelung des gesamten Gerichts erfolgte am 5. Juli 1978 in das neue Amtsgebäude am Hietzinger Kai 1-3.
Quellen
Literatur
- Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
- Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)