Bezirksgericht Fünfhaus
Geschichte
Bezirksgerichte waren in der Regel für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz zuständig. Das Bezirksgericht Fünfhaus wurde am 1. Juni 1888 aktiviert (RGBl 176/82, 25/88) und wurde in der Sperrgasse 17 untergebracht. Am 1. Jänner 1900 wurden die Strafgerichtsbarkeit für den damaligen 14. Bezirks (Rudolfsheim) übernommen (RGBl 235/99). In den Jahren 1913/14 gab es Überlegungen das Bezirksgericht Fünfhaus mit anderen Bezirksgerichten zu vereinigen. Diese scheiterten jedoch an den Fragen der Unterbringung. Diese kamen wieder im Jahr 1919 auf, aber diese wurden ebenfalls nicht umgesetzt. Am 1. Juli 1921 wurde die Strafgerichtsbarkeit für den 16. und 17. Bezirk auf das Bezirksgericht Fünfhaus übertragen. Die Zuständigkeit war davor beim Bezirksgericht Josefstadt/St (B 311). Am 15. Oktober 1922 kam es zur Vereinigung mit dem Bezirksgericht Rudolfsheim. Dabei blieb die Bezeichnung Bezirksgericht Fünfhaus erhalten und auch die Adresse blieb gleich (B 665). Am 1. November wurden der Mietzins an die Inflation angepasst und die neue jährliche Miete betrug 450.000 K. Am 1. Jänner 1940 kam es zur Aufnahme des damals umbenannten Amtsgericht Meidling (RGBl 2439/39). Zudem wurde die Zuständigkeit über Strafsachen an das damals umbenannte Amtsgericht Wien (Innere Stadt) abgegeben (DJ 1899/39). Aufgrund einer neuen Verordnung des NS-Regimes über die Rechtspflege in Österreich, wurde die Bezeichnung Bezirksgericht auf Amtsgericht umgeändert. Das Bezirksgericht Fünfhaus war nun für den 12. und 15. Bezirk zuständig. 1945 gab es schwere Schäden aufgrund des Artilleriebeschusses und die Besatzungsmacht beanspruchte das Gebäude. Am 26. August 1996 übersiedelte das Bezirksgericht Fünfhaus schließlich in die Gasgasse 1-7. Das Bezirksgericht wurde am 1. April 1997 zum „Vollgericht“, inklusive sämtlichen Straf- und allen Exekutionssachen, gemacht (B 761/96). Gleichzeitig wurde die Zuständigkeit für den 12. Bezirk an das Bezirksgericht Meidling übergeben und die Zuständigkeit für den 14. Bezirk vom Bezirksgericht Hietzing übernommen.
Zuständigkeiten
- 1. Juni 1888: Aktivierung; Zuständigkeit für den 12. Bezirk
- 1. Jänner 1900: Strafsachen für den 14. Bezirk übernommen
- 1. Juli 1921: Übernahme der Strafsachen für 16. und 17. Bezirk
- 15. Oktober 1922: Übernahme des Bezirksgericht Rudolfsheim
- 1. Jänner 1940: Übernahme des Amtsgericht Meidling; Übernahme der Strafsachen an das Amtsgericht Wien
- 1. April 1997: Bezirksgericht Fünfhaus wurde zum „Vollgericht“ gemacht (inkl. Straf- und Exekutionssachen); Zuständigkeit für den 12. Bezirk an das Bezirksgericht Meidling übergeben; Übernahme der Zuständigkeit für den 14. Bezirk an das Bezirksgericht Fünfhaus vom Bezirksgericht Hietzing
- Das Bezirksgericht war für die Zivilgerichtsbarkeit in erster Instanz für die oben benannten Bezirke zuständig. Die Trennung von Verwaltung und Justiz erfolgte 1867.
Gebäude
Das Gebäude in der Sperrgasse 17 wurde damals neu errichtet für das Bezirksgericht Fünfhaus. Am 1. November wurden der Mietzins an die Inflation angepasst und die neue jährliche Miete betrug 450.000 Kronen. Für das Gebäude sind in den 1920er Jahren und 1930er Jahren auch reguläre Wohnungsräume nachzuweisen. 1945 gab es schwere Schäden aufgrund des Artilleriebeschusses und die Besatzungsmacht beanspruchte das Gebäude.
Quellen
Literatur
- Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
- Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)