Bezirksgericht Sechshaus/Rudolfsheim

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Gericht
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1. Juli 1850
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 15. Oktober 1922
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  64356
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Letzte Änderung am 31.07.2023 durch WIEN1.lanm08trj
  • 15., Ulmannstraße 54

Frühere Adressierung

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48° 11' 6.39" N, 16° 19' 46.96" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Geschichte

Das Bezirksgericht Sechshaus wurde am 1. Juli 1850 errichtet und am 1. Juli 1892 in Rudolfsheim umbenannt (RGBl 234). Das Gericht wurde in der Kürnbergergasse 5 (ehemals Sechshaus 164, Gemeindegasse) untergebracht.

Am 1. Juni 1875 kam es zu einer Sprengeländerung. Dabei änderten sich die Grenzen zum Sprengel des Bezirksgerichts Hietzing. Weiters kam es zu einer Änderung der Sprengelgrenzen im Jahre 1878. Per 1. Jänner 1885 wurde der Sprengel für den das Bezirksgericht zuständig war jedoch wieder geteilt und verkleinert (RGBl 176/82). Die Zuständigkeit für die Teile gingen am 1. Jänner 1885 an das neu errichtete Bezirksgericht Untermeidling (RGBl 164/84) und am 1 Juni 1888 an das neu errichtete Bezirksgericht Fünfhaus (RGBl 25) über. Am 1. November 1888 wurde das Bezirksgericht in der Ullmannstraße 54 (heute Finanzamtsgebäude, ehemals verschiedene Hausnummern) bis zu seiner Auflösung untergebracht. Am 1. Jänner 1900 ging die Zuständigkeit der Strafsachen an das Bezirksgericht Fünfhaus über (RGBl 235/99). In den Jahren 1913/14 gab es Überlegungen die Bezirksgerichte Meidling, Hietzing, Fünfhaus und Rudolfsheim zu vereinigen, die sich jedoch nicht verwirklichten. Die Überlegungen über eine Vereinigung wurden im Jahre 1919 nochmals aufgegriffen, jedoch bald wieder verworfen. Schließlich wurde das Bezirksgericht am 15. Oktober 1922 mit dem Bezirksgericht Fünfhaus vereinigt (B 665).

Bezirksvorsteher Johann Kirchbaum wurde im Jahr 1881 wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch (Geschenkannahme) verhaftet, jedoch wieder freigesprochen. Die Richtigkeit der Berichte konnte nicht geklärt werden.

Zuständigkeiten

  • 1. Juli 1850: Aktivierung; Zuständigkeit für Teile des späteren 12. Bezirk - ehemalige Gemeinden Ober-, Untermeidling und Gaudenzdorf und 15. Bezirk - ehemalige Gemeinden Braunhirschen, Reindorf, Rustendorf und Sechshaus
  • 1. Juni 1875: Sprengeländerung- Änderung der Grenze zum Sprengel Hietzing
  • 1878: Zusätzliche Änderung der Sprengelgrenzen
  • 1. Jänner 1885: Teilung des Sprengels und Übernahme des Teils durch das Bezirksgericht Untermeidling
  • 1. Juni 1888: Teilung des Sprengels und Übernahme des teils durch das Bezirksgericht Fünfhaus
  • 1. Juli 1892: Umbenennung in Rudolfsheim
  • 1. Jänner 1900: Übergang der Zuständigkeit für Strafsachen auf das Bezirksgericht Fünfhaus
  • 15. Oktober 1922: Vereinigung mit dem Bezirksgericht Fünfhaus

Quellen

Literatur

  • Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
  • Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)