Bahrleihamt
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Daten zur Organisation
Neben dem Kirchenmeisteramt bestand das so genannte Bahrleihamt, das die Begräbnisgelder entgegennahm und verwahrte. Der so genannte Bahrausleiher stand diesem Amt als Verrechner vor.
Bereits 1792 wurde vorgeschlagen, das Kirchenmeister- und Bahrleihamt zusammenzulegen. Man begründete dies damit, dass auch die Begräbnisgelder zu den Einkünften der Kirche gehörten und dass durch die Vereinigung ein besserer Überblick über den Geschäftsgang bei gleichzeitiger Personaleinsparung zu erreichen wäre. Dieser Vorschlag wurde jedoch abgelehnt. Erst nach dem Selbstmord von Kirchenmeister Andreas Furthmoser 1799 wurde die Idee der Ämtervereinigung wieder aufgenommen und mit Regierungsdekret vom 28. Juni 1800 in Kraft gesetzt.
Literatur
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 121-122