Berghauptmannschaft Wien (1872-1923)
Das Gesetz über die Einrichtung und den Wirkungskreis der Bergbehörden vom 21. Juli 1871[1] ordnete die Kompetenzen neu. Als erste Instanz wurden die Revierbeamten (Revierbergamt) eingesetzt. Teilweise waren erstinstanzliche Aufgaben auch den Berghauptmannschaften zugewiesen. Als Hilfsorgane waren geprüfte Bergbauingenieure zu bestellen. Die Berghauptmannschaften wurden teilweise als Erstinstanz, teilweise als Zweitinstanz tätig. In zweitinstanzlichen Entscheidungen waren sie auch Letztinstanz. Oberste Instanz wurde das Ackerbauministerium. Die neue Behördenstruktur wurde mit 31.Juli1872 wirksam[2] In Wien wurde eine Berghauptmannschaft errichtet, die bis dahin bestehende Berghauptmannschaft Sankt Pölten wurde zum nachgeordneten Revierbergamt. Weitere Berghauptmannschaften bestanden in Prag, Klagenfurt und Krakau. Die Zuständigkeit der Berghauptmannschaft Wien erstreckte sich über Österreich ob und unter der Enns, Salzburg Mähren, Ober- und Niederschlesien und Bukowina. Nach dem Ende der Monarchie bestand die Berghauptmannschaft Wien noch bis 1923. Nachgeordnet waren ihr zuletzt die Revierbergämter St. Pölten und Wels. Nach der Auflösung wurden für bergbehördliche Aufgaben im Land Wien nur noch autorisierte Bergingenieure bestellt. Erst 1940 wurde neuerlich ein Revierbergamt in Wien errichtet, 1954 in Berghauptmannschaft umbenannt.