Berufsschulen
1) Die berufsbildenden Pflichtschulen gehen auf Abend- und Sonntagskurse des 19. Jahrhunderts zurück (erste Grundlage Niederösterreichisches Landesgesetz 1868); die Gewerbeordnung 1897 schrieb für Lehrlinge den Pflichtbesuch vor (für kaufmännische Lehrlinge erst ab 1910). Den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen zwei- bis vierjährigen Fachschulen können Lehr- und Versuchsanstalten angegliedert sein. Handelsschulen dienen der kaufmännischen Berufsausbildung, Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe zur Ausübung eines wirtschaftlichen Frauenberufs, Fachschulen für Sozialarbeit bereiten auf den fürsorgerischen Hilfsdienst vor.
2) Berufsbildende höhere Schulen (ursprünglich Gewerbeschulen) schließen an die achte Schulstufe an und werden mit Reifeprüfung abgeschlossen. Hieher gehören Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten (häufig mit angegliederten Lehr- und Versuchsanstalten), Handelsakademien (für höhere kaufmännische Ausbildung in allen Zweigen der Wirtschaft) sowie Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe beziehungsweise gehobene Sozialberufe. Siehe auch Erste Zentralberufsschule, Zweite Zentralberufsschule, Dritte Zentralberufsschule.