Besonderes Stadtamt I – Kultus- und Bevölkerungswesen
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Daten zur Organisation
Besonderes Stadtamt I – Kultus- und Bevölkerungswesen. Die Besonderen Stadtämter wurden 1934 zusätzlich zu den Bezirkshauptmannschaften eingerichtet für Geschäfte des staatlichen Wirkungsbereichs erster Instanz. Die Besonderen Stadtämter waren für jene Fälle zuständig, die über die Grenzen eines Bezirks hinausreichten. Im Übrigen waren sie den Bezirkshauptmannschaften gleichgestellt.
Das Besondere Stadtamt I war zuständig für:
- Eheaufgebote bei Ziviltrauungen in Wien
- Eheschließungen vor der politischen Bezirksbehörde
- Nachsicht von der Beibringung des Tauf- und Geburtsscheines bei bestätigter naher Todesgefahr bei Ziviltrauungen
- Nachsicht von Eheaufgeboten bei Ziviltrauungen in Wien
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Nachsicht von Wartefrist gemäß § 120 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB)
- Zivilstandesregister der politischen Bezirksbehörde
- Heimatrolle
- Ausgemeindungen
- Heimatrechtsverhandlungen
- Heimatrechtstaxen, Herabsetzung, Stundung und Rückvergütung
- Heimatscheine
- Amtsheimatrechte bei auswärtigem Wohnsitz
- Staatsangehörigkeitsnachweise
- Heimatrechte gemäß § 2 und § 5 der Heimatrechtsnovelle 1925 von auswärts Wohnhaften
- Zuweisungen gemäß § 6 der Heimatrechtsnovelle 1925
- Heimatrechtsausschuss, administrative Angelegenheiten
- Kultusangelegenheiten: Religionsaustritte von im Ausland wohnhaften, nach Wien zuständigen Personen, Entscheidungen über Leistungen auf Grund des Patrones, Israelitische Kultusgemeinde (Aufsicht)
- Militärangelegenheiten, insbesondere Einquartierungs- und Vorspannangelegenheiten
- Volkszählung (Durchführung)
- Häuserkataster
- Liegenschaftskataster
- Entscheidungen in Fürsorgeangelegenheiten als Bezirksverwaltungsbehörde
- Sammlungen (Bewilligungen)
- Vergleiche im Sinne des Hofkanzleidekretes vom 8. Juni 1832 (Entgegennahme)
- Wohnrecht: Wohnungsänderungen, Wohnungsvereinigungen, Strafamtshandlungen, Amtshandlungen der Bezirksverwaltungsbehörde nach dem Bundesgesetz betreffend außerordentliche Maßnahmen auf dem Gebiet des Mietenrechtes