Besondere Stadtämter
Auf Grund des geänderten verfassungsrechtlichen Rahmens wurde in Wien für die staatliche Verwaltung I. Instanz mit der Stadtordnung ab 1. November 1934 eine neue Struktur für die Bezirksbehörden geschaffen. Diese sah neben den Bezirkshauptmannschaften für bestimmte, in ihrer Bedeutung über einen einzelnen Bezirk hinaus gehende Angelegenheiten die Einrichtung von Besonderen Stadtämtern vor[1]. In der Geschäftseinteilung vom 31. Oktober 1934 wurden die entsprechenden Aufgabenbereiche festgelegt[2].
Durch die verfassungsrechtlichen Änderungen des NS-Regimes 1939 fiel die staatliche Verwaltung an die Behörden des Reichsgaues Wien. Mit dem Wirksamkeitsbeginn der vorläufigen Geschäftseinteilung am 16. Oktober 1939 wurden die Besonderen Stadtämter aufgelöst.
Einzelnachweise
- ↑ §47 Stadtordnung der Bundeshauptstadt Wien, in der Fassung vom 30. Oktober 1934, LGBl. 1934/26. In §10 der Stadtordnung wurden als eigene Organe der Stadt "die leitenden Beamten für besondere Angelegenheiten der Verwaltung (Leiter der Besonderen Stadtämter)" neben den Bezirkshauptmännern ausgewiesen.
- ↑ Erlass MD 4996/1934.