Bezirksgericht Simmering
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Daten zur Organisation
48° 10' 26.85" N, 16° 25' 11.97" E zur Karte im Wien Kulturgut
Geschichte
Bezirksgerichte waren in der Regel für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz zuständig. Das Bezirksgericht Simmering nahm am 1. April 1892 seine Tätigkeiten auf und war bis zu seiner Auflösung in der Mautner-Markhof-Gasse 64 (ehemals Dorfgasse) / Krausegasse 14 (ehemals Felbergasse) einquartiert (RGBI 36). Bald darauf am 1. Oktober desselben Jahres wurden auch die Strafsachen dem Bezirksgericht übertragen (RGBI 169). Zwischen April und September hatte das Bezirksgericht Landstraße die Strafgerichtsbarkeit auszuüben. Am 1. Oktober 1920 wurde es mit dem Bezirksgericht Favoriten vereinigt (227).
Zuständigkeiten
- 1. April 1892: Aktivierung; Zuständigkeit für den 11. Bezirk
- Ab 1. Oktober 1892: Strafsachen
- 1. Oktober 1920: Vereinigung mit dem Bezirksgericht Favoriten
- Das Bezirksgericht war für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz für die oben benannten Bezirke zuständig. Die Trennung von Verwaltung und Justiz erfolgte 1867.
Quellen
Literatur
- Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
- Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)