Dekret

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Art des Begriffs Quellenkunde
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Letzte Änderung am 27.03.2024 durch WIEN1.lanm08swa


Dekret nannte man die Übermittlung einer Entscheidung des Hofs (Hofdekret) oder der Regierung (Regierungsdekret). Dekrete und Bescheide sind nur kanzleimäßig voneinander unterschieden. Jede höhere Stelle kann an die untergeordnete(n) Bescheide und Dekrete erlassen, die Hofstellen an die Länderstellen (beispielsweise Niederösterreich), diese an die Kreisämter beziehungsweise Magistrate (beispielsweise Wien), jede Stelle auch an ihre Registraturen, Buchhaltungen, Expedite, Kassen und so weiter.