Magistrat
Mit der sogenannten Magistratsreform von 1783 wurde der Magistrat als bürgerliche Behörde geschaffen. Seine Bezeichnung wechselte von „Magistrat der k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien" (1783) nach Annahme der österreichischen Kaiserwürde durch Franz II. (I.) (Patent vom 11. August 1804) in „Magistrat der römisch- und österreichisch-kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien" (1805), doch wurde 1806 (nach Niederlegung der Römischen Kaiserwürde durch Franz II. am 6. August) wieder auf die Bezeichnung von 1783 zurückgegriffen.
Die Geschäfte des Magistrats wurden von Magistratsräten (als Referenten) besorgt. Mit Hofdekret vom 21. August 1785 wurde der Personalstatus des Magistrats systemisiert (Magistratsbeamte). Mit Regierungsdekret vom 7. April 1841 führte der politisch-ökonomische Senat den Titel Magistrat. Die Systemisierung der beim Magistrat zu besetzenden Stellen steht seit 1850 dem Gemeinderat zu; die Ernennung, Beförderung und Versetzung in den Ruhestand erfolgt seit 1890 durch den Stadtrat (ab 1920 Stadtsenat).
Nach dem Ende der Monarchie hieß der Magistrat 1919-1939 gemäß der Geschäftseinteilung „Magistrat der Stadt Wien" beziehungsweise „Wiener Magistrat". Seit 1. Juni 1920 gliedert sich der Magistrat in die politischen Verantwortungsbereiche (bzw. Geschäfts- oder Verwaltungsgruppen) der amtsführenden Stadträte. 1939 änderten die Nationalsozialisten die Bezeichnung in „Gemeindeverwaltung des Reichsgaus Wien". 1945 wurde wieder die Bezeichnung „Magistrat der Stadt Wien" gültig.
Der Magistrat besorgt die Aufgaben der Stadtverwaltung. Seine Zusammensetzung wechselte im Lauf der Zeit öfters (der jeweilige Stand ist der Stadtverfassung zu entnehmen). Derzeit besteht der Magistrat aus dem Bürgermeister, den amtsführenden Stadträten, dem Magistratsdirektor, den Magistratsabteilungen, den Unternehmungen Wiener Wohnen, Krankenanstaltenverbund und Wien Kanal (nicht zu verwechseln mit kommerziell geführten Unternehmen), den Magistratischen Bezirksämtern, dem weisungsfreien Stadtrechnungshof und den Magistratsbeamten und -mitarbeitern.
Übersicht über die Magistratsabteilungen
Siehe Geschäftseinteilung