Politisch-ökonomischer Senat

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Behörde
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1783
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  16394
GNDGemeindsame Normdatei
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RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Aufgrund der Magistratsreform Josephs II. (16. August 1783) wurden für die Geschäftsführung des Magistrats drei Senate eingerichtet, die am 1. November 1783 ihre Arbeit aufnahmen: einer für die allgemeine Verwaltung (Senat in publico-politicis et oeconomicis oder Politisch-ökonomischer Senat), einer für Zivilgerichtsbarkeit (in judicialibus civilibus oder Ziviljustizsenat) und einer für Strafgerichtsbarkeit (in judicialibus criminalibus oder Kriminaljustizsenat).

Der politisch-ökonomische Senat war zuständig für die Besorgung der politisch-ökonomischen Geschäfte der Stadt, also für die allgemeine Verwaltung. Er wurde unmittelbar vom Bürgermeister geleitet, die beiden Gerichtssenate unterstanden hingegen je einem der beiden Vizebürgermeister. Damit wurde eine wesentliche Verfassung- und Verwaltungsänderung verfügt: Der Magistrat war keine "landesfürstliche Stelle" mehr, sondern erhielt die Eigenschaft einer bürgerlichen Behörde. Gleichzeitig wurden wichtige Elemente der bürgerlichen Selbstbestimmung eliminiert, nämlich die bisherigen Einrichtungen des Stadtrats, Stadtanwalts und Stadtgerichts. Ebenso kam es zu einer Aufhebung der Zweiteilung von Verwaltung und Justiz. Die Reform blieb in dieser Form im Wesentlichen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts erhalten.

Wirkungskreis

Im politisch-ökonomischen Senat arbeiteten zwölf Magistratsräte, drei Sekretäre und Hilfspersonal. Mit dem Magistratsrat wurde 1783 ein neuer Typ des städtischen Beamten geschaffen, der als Referent die Geschäfte des Magistrats besorgte.

Im Wirkungskreis des politisch-ökonomischen Senats lag alles, was bisher der Amtshandlung und Obsorge des Stadtrates überlassen war. Dazu gehörte die Approvisionierung der Stadt und der Vorstädte, die Überwachung der Märkte und Holzlegestätten, der Maße und Gewichte, der Lebensmittelpreise und Brotsatzungen. Auch die Instandsetzung der Brücken, Wege und Stege, die Baupolizei, Feuerpolizei, Straßensäuberung und Straßenpflasterung, die Beleuchtung und die Erhaltung des Glacis. Der Senat hatte die Bevölkerungslisten zu führen und mitzuwirken im Schulwesen, in Quartier- und Rekrutierungsangelegenheiten. Dazu kam die Aufsicht über die Jahrmärkte sowie der Polizei, Kommerzialzünfte und Handwerke.

1792 erfolgte eine räumliche, 1802 auch eine personelle Trennung der drei Senate. 1839 übersiedelte der Kriminalsenat ins heutige Landesgerichtsgebäude (Kriminalgericht; 8., Landesgerichtsstraße 9A-11), ab 1850 fiel die Kompetenz der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit an die neu errichteten k. k. Bezirksgerichte und das Landesgericht für Zivil- beziehungsweise Strafsachen, wodurch der Magistrat auf die politisch-ökonomischen Angelegenheiten beschränkt wurde.

Literatur

  • Felix Czeike: Das Wiener Vizebürgermeisteramt und seine Vertreter (l783-1890). Ein Beitrag zur Verwaltungsgeschichte. Teil l. In: Handbuch der Stadt Wien. Band 93. Wien: Verlag für Jugend und Volk 1979, S. II/21 ff.
  • Brigitte Rigele: Hauptregistratur. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 1991 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe A: Archivinventar, Serie 1: Stadtarchiv, 4)