Straßenreinigung
Antike
In der Römischen Kaiserzeit gab es keine öffentlich organisierte Müllabfuhr. Die Straßenreinigung oblag den Anrainern. Gesetze regelten Pflichten, die von Aufsichtsbeamten kontrolliert wurden.
Anfänge der städtischen Straßenreinigung
Belege für die Straßenreinigung finden sich bereits in frühen Kammeramtsrechnungen (ab 1485 in den Unterkammeramtsrechnungen). Abwässer wurden im Mittelalter teilweise über Bäche (Ottakringer beziehungsweise Alser Bach) oder die Möring entsorgt; da sich hier wassergebrauchende Gewerbetreibende niederließen, musste mit einer starken Verschmutzung (etwa durch Gerber oder Färber) gerechnet werden. Durch Strafbestimmungen versuchte der Stadtrat wiederholt, das Beschütten der Straßen mit dem gröbsten Unflat zu verhindern.
"Personal"
Im Dienst der Stadt stand Anfang des 15. Jahrhunderts ein Knecht (später zwei Knechte), die als Mistrichter bezeichnet wurden. Ihre Hauptaufgabe war weniger die Kontrolle der städtischen Straßen, sondern sie waren dazu bestellt, dass der aus der Stadt geschaffte Mist nicht unmittelbar vor den Toren oder im Stadtgraben abgelagert wurde.
Für die Abfuhr von Straßenkot und Mist von öffentlichen Wegen und Hauptverkehrsstraßen sorgte die Stadt (zuerst durch Häftlinge, später durch eigenes Personal) selbst, später wurden dafür und im Winter für das Wegführen von Schnee Fliegenschützen verpflichtet. Die Arbeiten wurden vor allem im Frühling und Herbst vorgenommen. Dass vor hohen Besuchen (etwa 1468) ausdrücklich vom Wegführen des Mists berichtet wird, lässt den Schluss zu, dass der laufenden Straßenreinigung keine große Beachtung geschenkt wurde; besonderes Gewicht legte man allerdings auf die Reinhaltung der Marktplätze.
Vor der eigenen Türe kehren
Darüber hinaus war die Bevölkerung dazu verpflichtet, vor ihren Häusern die Straßen zu kehren. Strafgelder, die bei Übertretungen eingehoben wurden, finden sich in den Oberkammeramtsrechnungen.
Lange Zeit wurde zwischen Haus- und Straßenkehricht kaum unterschieden, hauptsächlich wohl deshalb, weil der Hauskehricht meist ebenfalls auf den Straßen landete. Eine Kundmachung vom 14. November 1560 verpflichtete die Bewohner deshalb, den Mist in den Häusern zu sammeln und denselben in Putten oder auf Scheibtruhen und Karren aus der Stadt auf die hierfür bestimmten Plätze zu bringen, nicht aber (wie bisher) Unrat oder unflätiges Wasser aus den Fenstern auf die Straße zu schütten oder den Mist auf offenen Plätzen, in Winkeln und Gässchen, selbst Kirchen und Kapellen zu deponieren. Die Bevölkerung wurde auch in den folgenden Jahrzehnten zur Straßenreinigung mit herangezogen (beispielsweise 1644 Verpflichtung zur regelmäßigen Reinigung der Rinnsale mittels frischen Wassers).
Infektionsordnungen
In engem Zusammenhang mit der Straßenreinigung standen die Infektionsordnungen: 1656 wurde durch eine derselben bestimmt, dass der Haus- und Straßenkehricht einem Einsammler zu übergeben sei, der ihn aus der Stadt brachte (ab 1839 handelte es sich laut Magistratsverordnung bei diesem Mistbauer um Privatunternehmer). Die Straßenreinigung wurde durch die allmähliche Zunahme der Straßenpflasterung erleichtert. 1709 wurde (im Gefolge einer 1708 erlassenen Infektionsordnung) eine regelmäßige Straßenreinigung anbefohlen, 1720 das Anbringen von Dachrinnen zur Pflicht gemacht und ab 1724 den Straßen in der Stadt eine Wölbung gegeben, damit das zur Reinigung verwendete Wasser abfließen konnte.
Maßnahmen zur Durchführung und Probleme
Am 24. Mai 1732 (und neuerlich am 12. November 1738) ordnete Karl VI. an, dass die Hausbesitzer und Klöster bei Strafandrohung wenigstens einmal pro Woche die vor ihren Gebäuden liegenden Straßenstücke zu kehren hätten; das in Haufen Zusammengekehrte wurde dann von Wägen des Unterkammeramts weggeführt. Die Straßenkehrer verwahrten ihre Geräte, wie aus zeitgenössischen Stichen ersichtlich ist (beispielsweise Pfeffel-Kleiner, Schönbrunnerhaus), in litfasssäulenähnlichen Hütten. Da die Straßenkehrung offenbar nicht zur Zufriedenheit der Obrigkeit durchgeführt wurde, ordnete Joseph II. an, zur Straßenreinigung männliche und weibliche Zuchthausinsassen und (aufgrund des Hofdekrets vom 2. Dezember 1782) überhaupt alle jene heranzuziehen, die zu öffentlicher Arbeit verurteilt wurden, musste die Anordnung aber wegen verschiedener Unzukömmlichkeiten 1784 wieder zurücknehmen.
Während auf den Märkten innerhalb der Stadtbefestigung weitgehend Ordnung geschaffen werden konnte, gelang dies beim Naschmarkt noch im 19. Jahrhundert nicht, weil es nicht verhindert werden konnte, dass die Standler verdorbene Ware einfach in den Wienfluss kippten, an dessen Ufern sie verfaulte und zu starken Geruchsbelästigungen führte (Zeitgenossen berichten dies noch um die Jahrhundertmitte im Zusammenhang mit der Überquerung der Elisabethbrücke). Mit der Erweiterung der Stadt bei gleichzeitiger Zunahme des Straßenverkehrs ab der Mitte des 19. Jahrhunderts konnte die Straßenreinigung durch manuelle Arbeit („Straßenkehrer") allein nicht mehr bewältigt werden.
Modernisierung und Mechanisierung
Am Anfang des 20. Jahrhunderts wurden erstmals pferdebespannte Kehrmaschinen und hölzerne Schneepflüge eingesetzt (nachdem bereits 1853 Josef Strauß dem Gemeinderat vergebens eine von ihm konstruierte Maschine angeboten hatte).
Die Überwachung der Durchführung der Straßenreinigung oblag zu dieser Zeit den Bundesverwaltungen, denen in einigen Fällen bereits eigene Fuhrhöfe unterstellt waren. Nach dem [Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] begann eine stetige Technisierung des städtischen Fuhrparks, wobei nunmehr die Müllabfuhr aus den Haushalten (1923-1928 Einführung des Colonia-System) und die Straßenreinigung zwar getrennt wurden, in ihrer administrativen Abwicklung jedoch eng verbunden blieben. Trotz steigender Mechanisierung der Straßenreinigung ist die manuelle Straßenkehrung allerdings bis heute nicht überflüssig geworden.
Bildergalerie
Siehe auch
Quellen
- Wiener Stadt- und Landesarchiv, Hauptregistratur, A51 - Department Q - Bausachen, Feuer, Sanität, Verkehr | 1832-1901 (Registraturgruppe Q9)
- Wiener Stadt- und Landesarchiv, Kartographische Sammlung: Allgemeine Reihe, Pläne und Karten: Sammelbestand | 16.Jh.-21.Jh., P1.249.84-93 - Bezirkspläne mit Einzeichnung der Bespritzungsgebiete | 1865
Weblinks
Literatur
- Otto Brunner: Die Finanzen der Stadt Wien. Von den Anfängen bis ins 16. Jahrhundert. Wien: Deutscher Verlag für Jugend und Volk 1929 (Studien aus dem Archiv der Stadt Wien, 1/2 ), S. 380 f.
- Die Tätigkeit des Wiener Stadtbauamtes und der Städtischen Unternehmungen technischer Richtung in der Zeit von 1935 bis 1965, 2 (1974), Kapitel XXVII
- Festschrift 150 Jahre Wiener Stadtbauamt 1835-1985. 1985, S. 125 ff.
- Hans-Christian Heintschel, Peter Payer, Werner Michael Schwarz: Der Duft der Stadt. Beiträge zu einer Geruchsgeschichte von Wien. In: Wiener Geschichtsblätter. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 51 (1996), 1 ff., S. 21 ff.
- Ferdinand Lettmayer [Hg.]: Wien um die Mitte des XX. Jahrhunderts - ein Querschnitt durch Landschaft, Geschichte, soziale und technische Einrichtungen, wirtschaftliche und politische Stellung und durch das kulturelle Leben. Wien: 1958, S. 709
- Historischer Atlas Wien, 5. Lief. 1994, Karte 2.6.3/1
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Wien: Jugend und Volk 1971 – 1972. Band 1 (Wiener Schriften, 33), S. 16, S. 29 ff., S. 203 ff.,
- ebenda: 34, S. 95 f., S. 178 ff.
- Otto Krammer. Wiener Volkstypen. 1983, S. 121 ff.
- Hans Stritzl: Ueber Straßenreinigung der Städte : Vorlage eines neuen Projectes über die Durchführung der Strassensäuberung in eigener Regie der Commune Wien ; Beschreibung der Strassensäuberung in Berlin, Brüssel, London, Paris und Wien. Wien: Spielhagen & Schurich 1893
- Richard Müller: Zur Strassenreinigung. Ein Wort an die Bewohner Wiens. Wien: L. Sommer & Co. 1872
- Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 88 f. (Mistrichter), 129 (Stadtsäuberer)