Stadtgericht
Das Stadtgericht sprach namens des Landesfürsten innerhalb des Burgfriedens Recht. Unter Maria Theresia wurde das Stadtgericht eine aus rechtskundlichen Beamten zusammengesetzte landesfürstliche Behörde. Das Amt des Stadtrichters und das Wiener Stadt- und Landgericht bestanden bis 31. Oktober 1783. Die am 1. Jänner 1783 in Kraft tretende Magistratsreform gliederte das Stadtgericht in den Magistrat ein, in dem Senate für Zivil (in judicialibus civilibus) beziehungsweise Strafgerichtsbarkeit (in judicialibus criminalibus) geschaffen wurden, die bis 1848 bestanden und danach durch Einrichtungen des staatliche Gerichtswesens (Gerichte [mit Weiterverweisen]) ersetzt wurden.
Dem Stadtgericht unterstanden ursprünglich Bürger, Inwohner und Tagwerker, jedoch nicht der Adel, fremde Untertanen, Hofbefreite, Angehörige der Universität und der Klerus.
Siehe auch: Stadtrichter