Delegation (Vertretungskörper)
Delegation, Vertretungskörper, der nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich (1867) neben das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten trat. Die Delegation des österreichischen Reichsrats bestand aus sechzig Mitgliedern (und dreißig Ersatzmännern), von denen zwanzig (zehn) aus dem Herrenhaus beziehungsweise vierzig (zwanzig) aus dem Haus der Abgeordneten kamen (Reichsgesetzblatt 141, Gesetz vom 21. Dezember 1867); die ungarische Delegation bestand ebenfalls aus sechzig (dreißig) Mitgliedern, von denen zwanzig (zehn) der Magnatentafel und vierzig (zwanzig) dem Haus der Abgeordneten zugehörten. Die Wahl wurde jährlich erneuert, die Einberufung erfolgte abwechselnd nach Wien und Pest (seit 1873 Budapest). Die Kompetenz der Delegation war auf die gemeinsamen Angelegenheiten beschränkt (Außenpolitik, Heeres- und Finanzwesen).