Departement III - Finanz- und Kultuswesen
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Daten zur Organisation
Departement III - Finanz- und Kultuswesen.
Das Departement III - Finanz- und Kultuswesen wurde im Zuge der Errichtung der Magistratsdepartements 1891 eingerichtet. Entsprechend der Geschäftsordnung von 1891 beziehungsweise der „Geschäfts-Einteilung für die Magistrats-Departements“ von 1892 war es zuständig für folgende Sachthemen:
- Kassawesen im Allgemeinen, Überwachung der städtischen Hauptkasse und deren Abteilungen sowie Dienstbesetzungen im Status derselben.
- Finanzwesen, Hauptvoranschläge und Hauptrechnungsabschlüsse der Gemeinde Wien, sämtliche Gebührenäquivalentbekenntnisse der Gemeinde Wien sowie sonstige wichtige Finanzangelegenheiten.
- Sparkassen und Pfandleihanstalten. Alle Verhandlungen hierüber einschließlich der Personalien.
- Pensionierungen, Quieszierungen, Provisionierungen, Gnadengaben und Erziehungsbeiträge sowie Aushilfen und Gehaltsvorschüsse für das städtische Amtspersonal, dessen Witwen und Waisen mit Ausnahme jenes für die Humanitätsanstalten, des Fondsgutes Kaiser-Ebersdorf und der Direktoren, Professoren und Lehrer an den städtischen Mittel-, Bürger- und Volksschulen.
- Subventionen, Remunerationen.
- Kultusangelegenheiten, und zwar: Verhandlungen in Kultusangelegenheiten überhaupt als politischer Behörde I. Instanz. Bestreitung aller Auslagen für Kirchen, insoweit sie die Gemeinde als Patron oder als Eigentümerin von Kirchengebäuden betreffen. Kirchenpräliminarien, Besetzungen usw.
- Pfarrgemeinden, katholische. Besorgung ihrer Angelegenheiten durch die Gemeindevertretung.
- Ausübung aller Rechte und Pflichten der Gemeinde auf Kirchen.
- Stiftungen, welche auf Patrone und Kirchen Bezug haben.
- Stiftungen, und zwar:
- Persolvierung der Heiratsausstattungs- und Lehrlingsstiftungen, Stiftungen für durch Feuerschäden Verunglückte, Stiftungen für Waisen subalterner Beamten und Diener des Magistrats, Stiftungen für entlassene Sträflinge.
- Verhandlungen der administrativen Agenden der in den Bezirken bestehenden Stiftungen mit Ausnahme der Errichtung von Stiftbriefen und sonstigen Rechtsurkunden sowie der Verwaltung von Stiftungsrealitäten.
- Städtischer Zuschlag zu den Besitzveränderungsgebühren und dem Gebührenaquivalent von Realitäten im Gemeindegebiet Wiens. Einhebung dieser Gemeindeauflagen eventuell durch die Realexekution.
- Kommunale Auszeichnungen aller Art mit Inbegriff der Verleihung der Salvatormedaille und des Bürgerrechts ad personam.
- Fundgegenstände.
- Hundesteuerausschreibungen und Anordnung der periodischen Hundesteuerrevisionen durch die Magistratischen Bezirksämter.
- Lokalpolizeiaufwand, Beitrag der Gemeinde Wien.
- Tanz- und Musikimpostgebührenausschreibung und Pauschalierung.
- Effektenlotterie. Abordnung eines politischen Beamten als Ziehungskommissär.
- Kundmachung jener Gesetze, welche ihrer Natur nach nicht in das Ressort eines anderen Referenten gehören.
- Sammlungen, Bewilligungen derselben im Gemeindegebiet und Fällung von Straferkenntnissen wegen Übertretung der Vorschriften für Sammlungen.
- Verhandlungen über jene an den Magistrat gelangenden, aber nicht in den Wirkungskreis desselben oder eines Magistratischen Bezirksamts gehörigen Agenden sowie über alle nach dieser Geschäftseinteilung nicht einem anderen Departement zugewiesenen Gegenstände.
Die Aufgaben des Departements III gingen in der Magistratsabteilung II auf.
Quellen
Literatur
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 14-15.