Magistratsabteilung II - Finanzangelegenheiten (1902-1920)

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Behörde
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1902
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 1920
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  44808
GNDGemeindsame Normdatei
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Letzte Änderung am 5.12.2022 durch WIEN1.lanm08jan

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  • Magistratsabteilung II - Finanzangelegenheiten (1902, bis: 1920)

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Inhalt:
  1. Aufgabenbereiche
  2. Entwicklungsübersicht
  3. Quellen
  4. Literatur
  5. Siehe auch
  6. Einzelnachweise


Magistratsabteilung II - Finanzangelegenheiten.


Die Magistratsabteilung II war zuständig für (1902): Finanzwesen; Städtische Hauptkassa; Besitzveränderungsgebühren; Gebührenäquivalent; Gemeindeabgabe von gebrannten geistigen Flüssigkeiten; Hundesteuer; Lohnwagengefälle; Tanz- und Musikimpost; Effektenlotterien; Sammlungen; Subventionen; Ehrenpreise; Kommunalsparkassen.
1920 war die Magistratsabteilung II zuständig für: Finanzwesen; Kassawesen; Städtische Hauptkasse; Besitzveränderungsgebühren; Gebührenäquivalent; Gemeindeabgaben vom Wertzuwachse von Liegenschaften, vom gemeinen Bodenwerte, von höheren Mietzinsen; Gemeindeabgabe von öffentlichen Vorführungen; Kommunale Abgabe von gebrannten geistigen Flüssigkeiten und von Wein; Hundesteuer; Lohnwagengefälle; Effektenlotterien; Sammlungen; Subventionen; Ehrenpreise; Gemeindesparkassen; Gehaltsvorschüsse, Aushilfen, Gnadengaben, Witwenpensionen, Erziehungsbeiträe, Pfandrechts- und Zessionsvormerkungen.


Aufgabenbereiche

Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1902: Mit 1. Jänner 1902 wurde die Magistratsabteilung II eingerichtet.[1] Diese hatte allgemeine Fragen des Finanzwesens und des Kassenwesens zu bearbeiten; sie entstand überwiegend aus dem Departement III, erhielt jedoch auch Aufgabenbereiche des Departements XVII (Gemeindeabgaben von gebrannten geistigen Flüssigkeiten) beziehungsweise des Departements XVIII (Lohnwagengefälle, grundsätzliche Verhandlungen) übertragen. Im Einzelnen handelte es sich um folgende Geschäftsbereiche: Finanzwesen (Hauptvoranschläge, Hauptrechnungsabschlüsse, Anleihen), allgemeines Kassenwesen (Organisation und Aufsicht der städtischen Hauptkassa einschließlich der Besetzungsvorschläge für deren Beamte), Gemeindeabgaben, Gebühren und Gefälle (darunter Besitzveränderungsgebühren, Hundesteuer, Taz- und Musikimpost, Effektenlotterien), Sammlungsbewilligungen, Subventionen für Anstalten und Vereine (soweit keine anderen Magistratsabteilungen zuständig waren[2]), Ehrenpreise, Kommunalsparkassen. Dazu kamen 1903 (mit gewissen Einschränkungen) Besoldungsangelegenheiten,[3] 1907 der finanzielle Verkehr mit den Kontrahenten,[4]1916 die Gemeindeabgabe vom Wertzuwachs von Liegenschaften,[5] 1918 die Gemeindeabgabe von öffentlichen Vorführungen[6] und 1919 die Gemeindeabgabe von Wein.[7]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1920: 1920 spaltete sich die Magistratsabteilung II in zwei neue Abteilungen: die Magistratsabteilung 4 und die Magistratsabteilung 5. Die Personalangelegenheiten kamen an die Magistratsabteilung 2.


Entwicklungsübersicht

1902 Magistratsabteilung II - Finanzangelegenheiten
1920 Überleitung in:
Magistratsabteilung 4
Magistratsabteilung 5


Quellen


Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1972 (Wiener Schriften, 34), S. 95–97


Siehe auch

Magistratsabteilung 4
Magistratsabteilung 5


Einzelnachweise

  1. Erlass vom 19. Oktober 1901 (MD 2546/1901); Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1902.
  2. Diese Einschränkung wurde 1909 aufgehoben (Erlass vom 11. Juni 1909; MD 2052/1909; Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1909, S. 62).
  3. Erlass vom 31. Dezember 1902 (MD 3866/1902; Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1903, S. 15). – Gehaltsvorschüsse, Aushilfen, Gnadengaben, Witwenpensionen, Erziehungsbeiträge, Pfandrechts- und Zessionsvormerkungen für sämtliche Gemeindebedienstete beziehungsweise Hinterbliebene derselben, ausgenommen jene in öffentlichen Volks- und Bürgerschulen der Stadt Wien, in städtischen Humanitätsanstalten und in den städtischen Gas- und Elektrizitätswerken (bis dahin: jede Magistratsabteilung für sich). Neufassung: Erlass vom 17. März 1908 (MD 799/1908; Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1908, S. 33).
  4. Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1909, S. 13 f.; Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien (3. Auflage).
  5. Erlass vom 15. Juli 1916 (MD 4316/1916; Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1916, S. 49), Stichtag: 26. August 1916.
  6. Erlass vom 30. März 1918 (MD 1878/1918; Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1918, S. 27). Stichtag: 24. März 1918. – Änderung per 1. Juli 1919 in „Gemeindeabgabe von öffentlichen Vorführungen und Tanzunterhaltungen“ (Verwaltungsbericht der Stadt Wien 1914/1919, S. 69).
  7. Stichtag: 1. Mai 1919.