Magistratsabteilung 4 - Allgemeine Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten; Abgaben (1920-2009)
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Magistratsabteilung 4 - Allgemeine Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten; Abgaben (1., Rathausplatz 1; Rathaus).
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Die Magistratsabteilung 4 war stets die Zentralstelle der städtischen Finanzverwaltung, die neben Steuerungsmaßnahmen die Wirtschaftsförderung zu betreiben hatte und vor allem für die Landes- und Gemeindeabgaben zuständig war; deren Katalog ist auch in der Geschäftsaufzählung enthalten und unterlag im Lauf der Jahre der Gesetzeslage entsprechenden Veränderungen. Dazu kamen Steueraußenprüfungen und spezifische Strafamtshandlungen, zunächst auch die Bürogeschäfte des Gemeinderatsausschusses (GRA) für Finanzen.
Vorgeschichte
Die heutige Magistratsabteilung 4 entwickelte sich (wie die Magistratsabteilung 5) aus der 1902 errichteten Magistratsabteilung II.[1] Diese hatte allgemeine Fragen des Finanzwesens und des Kassenwesens zu bearbeiten; sie entstand überwiegend aus dem Departement III, erhielt jedoch auch Aufgabenbereiche des Departements XVII (Gemeindeabgaben von gebrannten geistigen Flüssigkeiten) beziehungsweise des Departements XVIII (Lohnwagengefälle, grundsätzliche Verhandlungen) übertragen. Im Einzelnen handelte es sich um folgende Geschäftsbereiche: Finanzwesen (Hauptvoranschläge, Hauptrechnungsabschlüsse, Anleihen), allgemeines Kassenwesen (Organisation und Aufsicht der städtischen Hauptkassa einschließlich der Besetzungsvorschläge für deren Beamte), Gemeindeabgaben, Gebühren und Gefälle (darunter Besitzveränderungsgebühren, Hundesteuer, Taz- und Musikimpost, Effektenlotterien), Sammlungsbewilligungen, Subventionen für Anstalten und Vereine (soweit keine anderen Magistratsabteilungen zuständig waren[2]), Ehrenpreise, Kommunalsparkassen. Dazu kamen 1903 (mit gewissen Einschränkungen) Besoldungsangelegenheiten,[3] 1907 der finanzielle Verkehr mit den Kontrahenten,[4]1916 die Gemeindeabgabe vom Wertzuwachs von Liegenschaften,[5] 1918 die Gemeindeabgabe von öffentlichen Vorführungen[6] und 1919 die Gemeindeabgabe von Wein.[7]
1920 spaltete sich die Magistratsabteilung II in zwei neue Abteilungen: die Magistratsabteilung 5 und die Magistratsabteilung 4. Die Personalangelegenheiten kamen an die Magistratsabteilung 2.
Aufgabenbereiche
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1920: Magistratsabteilung 5: die Geschäftsaufzählung umfasste genau spezifiziert die verschiedenen Abgaben, Gebühren und Gefälle, die von der Magistratsabteilung 5 zu bearbeiten waren. Die Aufgaben gingen aus der alten Magistratsabteilung II hervor, einige (die sich auf bestimmte Punkte des Vergnügungs- und Ankündigungswesens in technischer Hinsicht bezogen) aus der Magistratsabteilung IV, andere Aufgaben kamen neu hinzu. Die Trennung erfolgte dergestalt, dass die allgemeinen Angelegenheiten der Magistratsabteilung 5, die speziellen der Magistratsabteilung 4 zugewiesen wurden. – Von der Magistratsabteilung II wurden übernommen: Abgabe von höheren Mietzinsen, Bodenwertabgabe, Wertzuwachsabgabe, Zuschlag zur staatlichen Übertragungsgebühr und zum Gebührenäquivalent, Zuschlag zu den staatlichen Erbgebühren, Lustbarkeitsabgabe, Lohnwagengefälle, Hundesteuer, Zuschläge zur staatlichen Verzehrungssteuer, Gemeindebierauflage, Gemeindeabgabe von gebrannten geistigen Flüssigkeiten. Neu kommen hinzu: Fremdenzimmerabgabe, Standplatzabgabe (öffentliche Fuhrwerksstandplätze), Pferdeabgabe (Pferde für Personenbeförderung), Gemeindeabgabe von Wein, Weinmost, Obstmost usw., Zuschläge zur staatlichen Schaumweinsteuer, Beiträge der Feuerversicherungsgesellschaften.[8]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1924: Ergänzung und Neuformulierung der Geschäftsaufzählung, die aber weiterhin aus einer Aufzählung der geltenden Steuern und Abgaben bestand; diese waren allerdings im Sinne der vom städtischen Finanzreferenten Stadtrat Hugo Breitner durchgeführten Steuerreform inzwischen um einige neue Bereiche vermehrt worden. Im Besonderen ist dabei auf folgende Abgaben zu verweisen: Untermietabgabe (Gemeindeabgabe vom Entgelt für Untermieten im Gebiet der Stadt Wien; zunächst nicht eingehoben), Gemeindeabgabe anlässlich der Verabfolgung von Nahrungs- und Genussmitteln (Nahrungs- und Genussmittelabgabe),[9] Anzeigenabgabe,[10] Hauspersonalabgabe,[11] Kraftwagenabgabe,[12] Wasserkraftabgabe,[13] Luxuswarenabgabe[14] (Liquidation). Dazu kamen die Vorbereitung der Steuer- und Abgabengesetze sowie deren Durchführungsverordnungen für Wien.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1934: Magistratsabteilung 11 mit dem neuem Sachtitel „Abgabenamt“; Übernahme aller Aufgabenbereiche mit Ausnahme der Vorbereitung der Steuer- und Abgabengesetze (Magistratsabteilung 9) beziehungsweise teilweise der freiwilligen Feilbietungen (Magistratsabteilung 4). Die Geschäftsaufzählung bleibt im Wesentlichen unverändert; neu kommt hinzu die Organisation der Revisionsstelle und die Aufsicht über dieselbe (Magistratsabteilung 10).
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1939: Die ehemalige Magistratsabteilung 9, Magistratsabteilung 10 und Magistratsabteilung 11 wurden zur neuen Hauptabteilung I (Stadtkämmerei) vereinigt.[15] – Die Magistratsabteilung 10 setzte sich fort in den Abteilungen I/3-4, die Magistratsabteilung 11 in der Abteilung I/5.
Abteilung I/3: Erfüllte weitgehend die Aufgaben der früheren Magistratsabteilung 10 (allgemeine Fragen des Steuer- und Abgabenwesens sowie der Verwaltungsabgabe). Von der Magistratsabteilung 11 kam die Verwaltung der städtischen Abgaben hinzu. Überdies hatte die Abteilung I/3 die Personenstands- und Betriebsaufnahme durchzuführen und Steuerkarten auszustellen.
Abteilung I/4: Nahm die Vorbereitungsarbeiten für eine Abgabenberufungskommission vor (der Geschäftsaufzählung der früheren Magistratsabteilung 10 entnommen).
Abteilung I/5: Revisionsstelle (früher der Magistratsabteilung 11 unterstellt).
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1941: Die drei bisherigen Abteilungen wurden in die neuen Abteilungen L 10 bis L 16 aufgegliedert:[16]
Aus der Abteilung I/3 entstanden die Abteilungen L 10, L 11 (1944 stillgelegt, die Geschäfte gingen an die Abteilung L 12 über[17]), L 12, L 13 (1942 erfolgte eine Änderung des Sachtitels[18]) und L 14.
Die Abteilung I/4 wurde in L 16 umbenannt; sie wurde 1942 aufgelassen, die Geschäfte wurden der Abteilung L 10 übertragen.[19]
Die Abteilung I/5 erhielt die neue Bezeichnung L 15; 1942 kam es zu einer Änderung des Sachtitels.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1945: Die bestehenden Abteilung L 10 und L 12 bis L 15 wurden zu einer neuen Magistratsabteilung I/1 zusammengefasst.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1946 (1948): Magistratsabteilung 4. Die Geschäftsaufzählung enthielt die zu bearbeitenden Landes- und Gemeindeabgaben und einige besondere Aufgabenbereiche (Steueraußenprüfung, Handhabung des Gebührengesetzes, Bürogeschäfte des Gemeinderatsausschusses II usw.).[20]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1956: Änderungen hinsichtlich der Landes- und Gemeindeabgaben; Aufgaben der Abgabeberufungskommission wurden in die Geschäftsaufzählung aufgenommen.[21]
1964: Aufnahme von Angelegenheiten wirtschaftlicher Koordination in die veränderte Geschäftsaufzählung.[22]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1969: Erweiterung der Geschäftsaufzählung um Aufgaben allgemeiner Natur (Wirtschaftsförderung, Zeitplan- und Kostenberechnungen).
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1973: Die Geschäftseinteilung des Magistrats 1973 übertrug der Magistratsabteilung 4 die Aufgaben der Geschäftsstelle des arbeitsmarktpolitischen Beirates und des Bauwirtschaftsbeirates.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1975: Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 1975 erfolgten in der Geschäftsaufzählung Abgrenzungen gegenüber der Magistratsabteilung 6 bei Gebühren und Abgaben, neu wurden die Angelegenheiten der Ausgleichsabgabe nach dem Baumschutzgesetz übernommen sowie Vertragsabschlüsse mit Sozialversicherungsträgern und anderen Personen über Pflegegebühren und Transportkosten sowie die Festsetzung der Höhe der Pflegegebührensätze für die städtischen Kranken- und Wohlfahrtsanstalten und der Transportkosten des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes, wofür bisher die Magistratsabteilung 17 zuständig gewesen war.[23] Auch der Einsatz der Datenverarbeitung fand in der Geschäftsaufzählung seinen Niederschlag. Gleichfalls 1975 kam die Vollziehung des Parkometergesetzes hinzu.[24]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1976: Eine Neufassung erfolgte in der Geschäftseinteilung des Magistrats 1976, wonach die Geschäftsaufzählung auch die Berücksichtigung von Forschungsaufgaben und die Führung der Geschäftsstelle des Wirtschaftsbeirates für Wien und seiner Ausschüsse umfasste. In Verbindung mit dem EDV-Einsatz kam es neuerlich zu einem organisatorischen Ausgleich gegenüber der Magistratsabteilung 6. In der taxativen Abgabenaufzählung erschien nun erstmals die Parkometerabgabe in Vollziehung des Parkometergesetzes 1974 und der Verordnung über die Einführung des Zeitkartenparkometersystems 1975.[25] Neu begegnet auch die Mitwirkung bei der Gewährung von Hilfen für durch den U-Bahn-Bau beeinträchtigte Gewerbeberechtigte.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1979: Die Kompetenz der Behandlung administrativer und wirtschaftlicher Angelegenheiten der Diensterfindungen fiel mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 1979 von der Magistratsabteilung 1 an die Magistratsabteilung 4. Die Handhabung des Gebührengesetzes wurde an die Magistratsabteilung 5 abgegeben.
1982: Mit 1. Jänner 1982 wurden die Aufgaben der Bemessung oder Ermäßigung der Kanaleinmündungsgebühr bei der Magistratsabteilung 4 konzentriert.[26]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1983: Ab der Geschäftseinteilung des Magistrats 1983 entfiel die Opferfürsorgeabgabe, die Behandlung der Anzeigenabgabe wurde zum Teil der Magistratsabteilung 6 übertragen. Neu erscheint bis 1986 die Abgabe auf unvermietete Wohnungen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1986: Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 1986 begegnete in der Geschäftsaufzählung die Geschäftsstelle der Schiedskommission nach dem Krankenanstaltengesetz.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1987: Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 1987 erschien in der taxativen Aufzählung die Versteigerungsabgabe, ebenso Angelegenheiten nach dem Fernwärmeförderungsgesetz.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1991 (Jänner): 1991 wurden die Angelegenheiten des Strafvollzugs bei Abgabenstrafverfahren an die Magistratsabteilung 6 abgegeben.[27] Die Führung der Bürogeschäfte des Wirtschaftsbeirats schien in der Geschäftseinteilung des Magistrats 1991 nicht mehr auf.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1996 (Jänner): Im Zuge der Geschäftseinteilung des Magistrats 1996 übernahm die Magistratsabteilung 4 die Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1996 (November): Mit der ab 29. November 1996 wirksamen Geschäftseinteilung des Magistrats erhielt die Magistratsabteilung 4 Kompetenzen in Angelegenheiten von Beihilfen im Gesundheits- und Sozialbereich.
1997: Mit 1. April 1997 wurden die Angelegenheiten des Klinischen Mehraufwandes nach dem Krankenanstaltengesetz, die Festsetzung bestimmter Pflege- und Anstaltsgebühren, von Pflegeentgelten für die städtischen Pflegeheime, Transportgebühren für Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst sowie die Vertragsabschlüsse über Pflegegebühren-, Transportgebühren- und sonstige Kostenersätze der Magistratsabteilung 5 übertragen. An die Magistratsabteilung 4 fielen dagegen von der Magistratsabteilung 5 die Vorbereitung und Durchführung des Voranschlags, die Erstellung des Rechnungsabschlusses sowie die Beistellung der Grundlagen für die Finanzstatistik, ebenso grundsätzliche Angelegenheiten des Geld- und Kreditwesens, Währungs- und Bankangelegenheiten, Geldanlage und dessen Verwaltung in Ergänzung zu den Aufgaben der Magistratsabteilung 5 sowie Angelegenheiten des Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses und Syndikatsangelegenheiten der Wiener Holding.[28]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1997 (Juni): Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 1997 wurde mit Wirksamkeit vom 25. Juni 1997 die Geschäftsaufzählung entsprechend neu formuliert.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1998: Die Führung der Geschäftsstelle des Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds wurde mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 1998 der neu eingerichteten Magistratsabteilung für Krankenanstaltenfinanzierung übertragen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1999 (Jänner): Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 1999 wurden die Sparkassenaufsicht und das Sparkassenregister von der Magistratsabteilung 5 übernommen, ebenso die Handhabung des Gebührengesetzes.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1999 (Oktober): Die Gründung der neuen Magistratsabteilung 26 mit 1. Oktober 1999 brachte eine Verlagerung der Kompetenzen der Wirtschaftsforschung sowie grundsätzlicher Angelegenheiten des Abgabenwesens.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2000: Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 2000 wurden die Angelegenheiten des Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses an die Magistratsabteilung 5 abgegeben. Hinzu kamen die Teilnahme an Pflichtbesprechungen und spezifische Rechtsmittelbearbeitungen. Die Mitwirkung bei Kollaudierungen dagegen entfiel.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2001 (Jänner): Die Geschäftseinteilung des Magistrats 2001 brachte kleinere Änderungen in der Formulierung der Geschäftsaufzählung, die Syndikatsangelegenheiten der Wiener Holding fielen dabei an die Magistratsabteilung 5. Hinzu kamen nach Auflassung der Magistratsabteilung 26 wieder die Kompetenzen der Grundlagenforschung auf wirtschaftlichem Gebiet wie auch die grundsätzlichen Aufgaben des Landes- und Gemeindeabgabewesens, ebenso Stellungnahmen zu Entwürfen von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes und schließlich die Bürogeschäfte des Wiener Wirtschaftsbeirats, die ab dessen neuerlicher Einrichtung 1999 von der Magistratsabteilung 26 geführt worden waren. Keine weitere Berücksichtigung hat die Sparkassenaufsicht gefunden, lediglich die Auskunftserteilung aus dem Sparkassenregister blieb als Aufgabe.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2003 (Jänner): In der Geschäftseinteilung des Magistrats 2003 erfolgte eine weitere Straffung der Geschäftsaufzählung.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2004 (Jänner): Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 2004 wurde der Magistratsabteilung 4 die bisher von der Magistratsdirektion-Verfassungs- und Rechtsmittelbüro (MD-VfR) wahrgenommene Betreuung des Wiener Rechtsinformationssystems übertragen, desgleichen die Bearbeitung von Berufungen gegen Pfändungsgebührenvorschreibungen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2005: Die Grundlagenforschung auf wirtschaftlichem Gebiet wurde mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 2005 an die Magistratsabteilung 5 im Zusammenhang mit deren neuen Aufgaben im statistischen Bereich abgegeben.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2006 (Juli): In der mit 1. Juli 2006 wirksamen Geschäftseinteilung kam es Änderungen hinsichtlich der Parkometerabgabe.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2009 (Oktober): Mit der Geschäftseinteilung, die am 1. Oktober 2009 wirksam wurde, wurde die Magistratsabteilung 4 aufgelöst. Ihre Aufgaben gingen an die Magistratsabteilung 5 und die Magistratsabteilung 6.
Entwicklungsübersicht
1920 Magistratsabteilung 5 - Gemeindeabgaben-Verwaltung (Gruppe II. Finanzwesen. Finanzreferat)
1934 Magistratsabteilung 11 - Abgabenamt (Gruppe II. Finanzamt)
1939 Abteilung I/3 - Steuern- und Abgabenverwaltung (Hauptabteilung I. Stadtkämmerei)
1939 Abteilung I/4 - Abgabenberufungen (Hauptabteilung I. Stadtkämmerei)
1939 Abteilung I/5 - Revisionsstelle (Hauptabteilung I. Stadtkämmerei)
1941 Abteilung L 10 - Allgemeine Steuerangelegenheiten (Hauptabteilung L. Steueramt)
1941 Abteilung L 11 - Bürgersteuer und Personenstandsaufnahme (Hauptabteilung L. Steueramt)
1941 Abteilung L 12 - Gewerbesteuer (Hauptabteilung L. Steueramt)
1941 Abteilung L 13 - Grundbesitzsteuer (Hauptabteilung L. Steueramt)
1941 Abteilung L 14 - Vergnügungs- und Getränkesteuer (Hauptabteilung L. Steueramt)
1941 Abteilung L 15 - Steueraußenprüfung (Hauptabteilung L. Steueramt)
1941 Abteilung L 16 - Abgabenberufung (Hauptabteilung L. Steueramt)
1942 Abteilung L 13 - Grundbesitzabgabe (Hauptabteilung L. Steueramt)
1942 Abteilung L 15 - Revisionsstelle (Hauptabteilung L. Steueramt)
1945 Magistratsabteilung I/1 - Allgemeine Finanzverwaltung, Steuern und Abgaben (Verwaltungsgruppe I. Finanzwesen)
1946 Magistratsabteilung 4 - Allgemeine Finanzverwaltung, Steuern und Abgaben (Geschäftsgruppe II. Finanzwesen)
1969 Magistratsabteilung 4 - Allgemeine Finanzverwaltung, Steuern und Abgaben (Geschäftsgruppe II. Finanzwesen)
1973 Magistratsabteilung 4 - Allgemeine Finanzverwaltung, Steuern und Abgaben (Geschäftsgruppe Finanzen und Wirtschaft)
1979 Magistratsabteilung 4 - Allgemeine Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten; Abgaben (Geschäftsgruppe Finanzen und Wirtschaftspolitik)
1991 Magistratsabteilung 4 - Allgemeine Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten; Abgaben (Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke)
1994 Magistratsabteilung 4 - Allgemeine Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten; Abgaben (Geschäftsgruppe Finanzen und Wirtschaftspolitik)
1996 Magistratsabteilung 4 - Allgemeine Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten; Abgaben (Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke)
2005 Magistratsabteilung 4 - Allgemeine Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten; Abgaben (Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke)
2009 Überleitung in:
Magistratsabteilung 5
Siehe auch
Magistratsabteilung II
Magistratsabteilung 10
Magistratsabteilung 5
Videos
Quellen
Literatur
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 95–100
- Peter Csendes: Geschichte der Wiener Magistratsabteilungen in den Wahlperioden 1969 bis 2005. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 2007 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe C. Sonderpublikationen, Heft 13), S. 46–48
Referenzen
- ↑ Erlass vom 19. Oktober 1901 (MD 2546/1901); Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1902.
- ↑ Diese Einschränkung wurde 1909 aufgehoben (Erlass vom 11. Juni 1909; MD 2052/1909; Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1909, S. 62).
- ↑ Erlass vom 31. Dezember 1902 (MD 3866/1902; Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1903, S. 15). – Gehaltsvorschüsse, Aushilfen, Gnadengaben, Witwenpensionen, Erziehungsbeiträge, Pfandrechts- und Zessionsvormerkungen für sämtliche Gemeindebedienstete beziehungsweise Hinterbliebene derselben, ausgenommen jene in öffentlichen Volks- und Bürgerschulen der Stadt Wien, in städtischen Humanitätsanstalten und in den städtischen Gas- und Elektrizitätswerken (bis dahin: jede Magistratsabteilung für sich). Neufassung: Erlass vom 17. März 1908 (MD 799/1908; Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1908, S. 33).
- ↑ Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1909, S. 13 f.; Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien (3. Auflage).
- ↑ Erlass vom 15. Juli 1916 (MD 4316/1916; Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1916, S. 49), Stichtag: 26. August 1916.
- ↑ Erlass vom 30. März 1918 (MD 1878/1918; Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1918, S. 27). Stichtag: 24. März 1918. – Änderung per 1. Juli 1919 in „Gemeindeabgabe von öffentlichen Vorführungen und Tanzunterhaltungen“ (Verwaltungsbericht der Stadt Wien 1914/1919, S. 69).
- ↑ Stichtag: 1. Mai 1919.
- ↑ Vgl. Felix Czeike: Wirtschafts- und Sozialpolitik der Gemeinde Wien in der ersten Republik (1919-1934). Band 1. Wien: Verlag für Jugend und Volk 1958 (Wiener Schriften, 6), S. 61 ff.
- ↑ Vgl. ebenda, S. 66 ff.
- ↑ Ebenda, S. 94 f.
- ↑ Ebenda, S. 78 ff.
- ↑ Ebenda, S. 75 ff.
- ↑ Ebenda, S. 97 ff.
- ↑ Ebenda, S. 84; eingeführt mit Gesetz vom 22. Juni 1921 (LGBl. für Wien, Nr. 81), findet die Steuer mit der am 1. April 1923 in Kraft tretenden allgemeinen Warenumsatzsteuer (erhöht für Luxuswaren) ein Ende (LGBl. für Wien, 1922, Nr. 843).
- ↑ Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1939, S. 29 ff.
- ↑ Organisationsplan vom 25. November 1941 (HVO 2 – 1942/1941).
- ↑ Erlass vom 19. Oktober 1944 (A 2 – 6369/1944).
- ↑ Erlass vom 17. Juni 1942 (A 2 – 2683/1942).
- ↑ Erlass vom 17. Juni 1942 (A 2 – 2683/1942).
- ↑ Vgl. Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1948, S. 11 f. – Kleinere Änderungen: MD 6544/1949, MD 7204/1950.
- ↑ Die folgenden Änderungen der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien vom 1. Juli 1958 (MD 1605/1958, MD 3304/1958), vom 12. Jänner 1960 (MD 5271/1959) und vom 11. Dezember 1962 (MD 4037/1962) beziehen sich auf den Punkt „Landes- und Gemeindeabgaben“; lediglich 1962 werden die Aufgaben der Abgabenberufungskommission herausgenommen.
- ↑ Erlass vom 7. Juli 1964 (MD 2128/1964).
- ↑ Genehmigung des Gemeinderats vom 22. November 1974 (MD 3912-1/1974).
- ↑ Erlass vom 15. April 1975 (MD 1348-1/1975).
- ↑ Landesgesetzblatt Nr. 47/1974 und Nr. 5/1975.
- ↑ Verwaltungsbericht der Stadt Wien 1982, S. 23.
- ↑ Erlass vom 23. Jänner 1991 (MD 231-1/1991).
- ↑ Erlass vom 17. März 1997 (MD 346-2/1997).