Magistratsabteilung 1 - Allgemeine Personalangelegenheiten (1920-2017)

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Behörde
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1920
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 2017
Benannt nach
Prominente Personen
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GNDGemeindsame Normdatei
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Letzte Änderung am 24.04.2024 durch WIEN1.lanm08uns
  • 1., Rathausplatz 1
  • Magistratsabteilung 1 - Allgemeine Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform, Personalreferat (1920, bis: 1929)
  • Magistratsabteilung 1 - Personalangelegenheiten (1929, bis: 1934)
  • Personalamt (1938, bis: 1939)
  • Personalamt: Abteilung 1 (PA 1) - Allgemeine Angelegenheiten (1939, bis: 1941)
  • Abteilung B 1 - Allgemeine Angelegenheiten (1941, bis: 1945)
  • Magistratsdirektion – Referat 3 - Allgemeine Personalangelegenheiten (1945, bis: 1946)
  • Magistratsabteilung 1 - Allgemeine Personalangelegenheiten (1946, bis: 2017)

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Magistratsabteilung 1 - Allgemeine Personalangelegenheiten (1., Rathausplatz 1; Rathaus).

Inhalt:
  1. Aufgabenbereiche
  2. Entwicklungsübersicht
  3. Quellen
  4. Literatur
  5. Referenzen

Die Magistratsabteilung 1 – Allgemeine Personalangelegenheiten arbeitete die dienstrechtlichen Rechtsvorschriften aus, die die Bediensteten der Gemeinde (des Landes) Wien betreffen. Darüber hinaus führte sie die Bürogeschäfte der gemeinderätlichen Personalkommission.
Die Dienststelle war auch in der Vergangenheit für grundsätzliche und allgemeine Angelegenheiten des Dienst- und Arbeitsrechts sowie für die Ausarbeitung von Dienst- und Sonderverträgen, die Regelung von Nebengebühren und Naturalbezügen, Gebühren bei Diensterfindungen (Erfindungen im Zug der Dienstobliegenheiten) oder die Zuteilung von Dienst-Zeitkarten zuständig. Dazu kamen die Mitwirkung bei der Verwaltungs- und Betriebsreform, grundsätzliche Sozialversicherungsangelegenheiten, Entscheidung von Einzelpersonalangelegenheiten mit grundsätzlicher Bedeutung, die Angelegenheiten ausländischer Arbeitskräfte bei der Stadt Wien oder die kulturelle Betreuung jugendlicher Mitarbeiter. Ebenso war die Magistratsabteilung 1 für die Bestellung der Disziplinar- und der Beschreibungskommission, desgleichen für Dienstfreistellungen von Dienstnehmervertretern („Gewerkschaftsfunktionären“) verantwortlich. Sie nahm auch die Bürogeschäfte des Gemeinderatsausschusses I und der Gemeinderätlichen Personalkommission wahr, die 1976 an die Geschäftsgruppe, das heißt das Büro des Amtsführenden Stadtrats, fielen.

Aufgabenbereiche

Die Personalangelegenheiten wurden ursprünglich durch einzelne Amts- und Anstaltsleiter besorgt (zum Beispiel Magistratsdirektor, Baudirektor, Markt(amts)direktor, Leiter des Gesundheitsamts, Lagerhausdirektor, Leiter der einzelnen Magistratsabteilungen).[1]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1920: Errichtung einer eigenen Magistratsabteilung als Personalabteilung (Magistratsabteilung 1). Die Geschäftsaufzählung umfasste Verwaltungsreform, Besoldungsreformen, Kollektivverträge, Aufwands- und sonstige Gebühren, Lehrerpensionskasse.
1929: Übernahme der Geschäfte der Magistratsabteilung 2 (Individuelle Personalangelegenheiten), die mit 16. Juli 1929 aufgelassen wurde. Die Geschäftsaufzählung erfuhr dadurch eine entsprechende Erweiterung (Einzeldienstverträge, Anweisung der Bezüge, Zeitbeförderungen, Verleihung des Definitivums, Sonderurlaube, Disziplinarsachen, Gehaltsvorschüsse – auch Darlehen, Aushilfen, außerordentliche Zuwendungen – Pensionierungen und Auszeichnungen anlässlich derselben, Pfandrechts- und Zessionsvormerkungen auf Bezüge, Antragstellungen in Personalangelegenheiten der Lehrpersonen).[2]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1934: Die Magistratsabteilung 1 wurde aufgelassen[3] und die Aufgaben in den Geschäftsbereich des Magistratsdirektors eingereiht. Die finanziellen Angelegenheiten wurden von der zentralen Rechnungsabteilung Ia, die der Magistratsabteilung 9 unterstellt war, besorgt. Sie erstreckten sich im Speziellen auf allgemeine und individuelle Personalangelegenheiten des Magistrats und der städtischen Unternehmungen, Auszeichnungen, Fragen der Angestelltenversicherung, Personalangelegenheiten der Lehrer, Studienbewilligungen, Unfallfürsorge, Bestellung besonderer Dienstkräfte, Lehrerpensionsfonds, Pensionskasse der Bediensteten und Arbeiter der Stadt Wien und ihrer Unternehmungen und die Krankenfürsorgeanstalt (KFA).
1938: Bildung einer Gruppe VII (Personalamt) am 5. Juli 1938.[4] Am 10. August 1938 folgte die Schaffung der Magistratsabteilung 48 und der Magistratsabteilung 49 (heute: Magistratsabteilung 2).[5] Die Geschäftsaufzählung der Magistratsabteilung 48 – Allgemeine Personalangelegenheiten umfasste neben den allgemeinen Angelegenheiten des Magistrats, der städtischen Unternehmungen und der Lehrpersonen auch den Lehrerpensionsfonds und einschlägige Versicherungsangelegenheiten, die Pensionskasse und die Krankenfürsorgeanstalt der Angestellten und Bediensteten der Stadt Wien (KFA) sowie allgemeine Angelegenheiten der Unfallfürsorge.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1939: Schaffung eines Personalamts mit vier Abteilungen.[6] Die Abteilung 1 folgte der alten Magistratsabteilung 48, die Geschäftsaufzählung wurde neu formuliert, blieb aber im Wesentlichen unverändert.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1941: Im Zuge der Umbenennung des Personalamts in „Hauptpersonalamt“[7] existierte ab 15. November 1941[8] eine „Hauptabteilung B – Personalwesen“ mit den Abteilungen B 1 bis B 5 beziehungsweise den Unterabteilungen B 2a bis B 2d und B 4a bis B 4g. Die PA 1 erhielt zunächst die neue Bezeichnung H.P.A. 1, dann (am 15. November 1941[9]) die Bezeichnung B 1.
1944:[10] Das Küchenreferat kam neu hinzu (Gemeinschaftsverpflegung für die Dienstkräfte der Stadt Wien).
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1945: Die Aufgaben der Abteilung B 1 wurden der Magistratsdirektion (Referat 3) übertragen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1946 (1948): Errichtung einer selbständigen Magistratsabteilung 1. Die Geschäftsaufzählung enthielt Dienst- und Besoldungsrecht, grundsätzliche Einzelpersonalangelegenheiten sowie Verwaltungs- und Betriebsreform sowie die Führung der Bürogeschäfte des Gemeinderatsausschusses (GRA) I.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1956: Eine Neuformulierung bringt keine wesentlichen Änderungen,[11]
1967: Neuformulierung und Erweiterung der Geschäftsaufzählung. Neben allgemeinen Angelegenheiten des Arbeits- und Dienstrechts sind die Festlegung allgemeiner Grundsätze für die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte bei der Stadt Wien sowie die kulturelle Betreuung von Bediensteten der Stadt Wien im Alter unter 21 Jahren hervorzuheben.[12]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1969: Im Wesentlichen gegenüber 1967 unverändert.
1972: 1972 wurde eine beratende EDV-Kommission des Magistrats eingerichtet, deren Vorsitz dem Leiter der Magistratsabteilung 1 übertragen wurde.[13]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1979: Die Geschäftseinteilung des Magistrats 1979 brachte eine Spezifizierung der Geschäftsaufzählung hinsichtlich der allgemeinen Angelegenheiten, indem die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften in Angelegenheiten des Dienst-, Besoldungs-, Pensions-, Unfallfürsorge-, Arbeitnehmerschutz- und Personalvertretungsrechts taxativ aufgezählt wurde. Neu kamen die Handhabung des Invalideneinstellungsgesetzes und des § 6 Z. 4 und 5 des Opferfürsorgegesetzes hinsichtlich der Stadt Wien als Dienstgeber hinzu. Es wurde auch wieder die Führung der Bürogeschäfte der gemeinderätlichen Personalkommission übernommen. Die Angelegenheiten der Diensterfindungen fielen zum Teil an die Magistratsabteilung 4.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1986: Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 1986 erhielt die Magistratsabteilung 1 als neue Aufgabe die Vertretung der Stadt Wien in bestimmten Verfahren des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes, die kulturelle Betreuung jugendlicher Mitarbeiter wurde fortan von der Magistratsdirektion wahrgenommen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1991 (Jänner): In der Geschäftseinteilung des Magistrats 1991 begegnen als neue Kompetenzen die Ausarbeitung von Arbeitszeitregelungen und die Betreuung der Aktion „Verbilligtes Mittagessen“. Als Adaptierung erscheint nun die Handhabung des Behinderten- anstelle des Invalideneinstellungsgesetzes. Die Angelegenheiten ausländischer Arbeitskräfte sowie von Diensterfindungen wurden dagegen an die Magistratsdirektion beziehungsweise die Magistratsabteilung 4 übertragen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1994 (Juli): Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 1994 wurden die Agenden der Arbeitszeitregelungen hinsichtlich des Krankenanstaltenverbunds spezifiziert.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1999 (Juli): 1999 kamen im Aufgabenkatalog von der Magistratsabteilung 2 die Ausarbeitung von Verordnungen über die Erklärung und Aufhebung schulfester Lehrerstellen nach Landeslehrer-Dienstrechtgesetz, die Wahrnehmung von Aufgaben des Amtes der Landesregierung nach § 24 lit. d. des Bundes-Personalvertretungsgesetzes sowie bei der Bearbeitung von Rechtsmitteln und die Ausarbeitung der Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Landeslehrer hinzu.[14]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2000: Die Betreuung der Aktion „Verbilligtes Mittagessen“ wurde mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 2000 von der Magistratsabteilung 2 übernommen.
2001 wurde der Magistratsabteilung 1 die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften hinsichtlich der Bezüge und Pensionen der Organe des Landes und der Gemeinde Wien übertragen.[15]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2001 (Juli): Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 2001 wurde die Geschäftsaufzählung hinsichtlich des Abschließens von Verträgen zur freiwilligen Pensionskassenvorsorge, der Bürogeschäfte des Dienstrechtssenats, der Entscheidungen in Personalangelegenheiten von Kindergärtnerinnen und Erziehern an Horten sowie der Wahrnehmung der Aufgaben des Amtes der Landesregierung nach § 42 lit. d des Bundes-Personalvertretungsgesetzes ergänzt.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2004 (Jänner): Die Geschäftseinteilung des Magistrats 2004 brachte die Neuformulierung einiger Abschnitte der Geschäftsaufzählung sowie als neue Kompetenz die Führung der Bürogeschäfte des Disziplinarsenats.[16]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2008 (Jänner): Als neue Aufgabe kam die Mitwirkung am Abschluss von Zuweisungsverträgen, soweit dienstrechtliche Belange betroffen waren, hinzu.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2017: Die Magistratsabteilung 1 wurde mit 31. Jänner 2017 aufgelöst. Ihre Aufgaben kam mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2017 an die Magistratsabteilung 2

Entwicklungsübersicht

1920 Magistratsabteilung 1 – Allgemeine Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform, Personalreferat (Gruppe I)
1929 Magistratsabteilung 1 – Personalangelegenheiten (Gruppe I)
1934 Magistratsdirektor – Übernahme der Geschäfte nach Auflösung der Magistratsabteilung 1
1938 Personalamt[17] (Gruppe VII)
1938 Magistratsabteilung 48[18] – Allgemeine Personalangelegenheiten (Gruppe VII)
1939 Personalamt: Abteilung 1 (PA 1) – Allgemeine Angelegenheiten
1941 Abteilung B 1 – Allgemeine Angelegenheiten (Hauptabteilung B)
1945 Magistratsdirektion – Referat 3 – Allgemeine Personalangelegenheiten
1946 Magistratsabteilung 1 – Allgemeine Personalangelegenheiten (Geschäftsgruppe I)
1969 Magistratsabteilung 1 – Allgemeine Personalangelegenheiten (Geschäftsgruppe I. Personalangelegenheiten, Verwaltungs- und Betriebsreform)
1973 Magistratsabteilung 1 – Allgemeine Personalangelegenheiten (Geschäftsgruppe Personal und allgemeine Verwaltung)
1976 Magistratsabteilung 1 – Allgemeine Personalangelegenheiten (Geschäftsgruppe Personal und Sport)
1979 Magistratsabteilung 1 – Allgemeine Personalangelegenheiten (Geschäftsgruppe Personal- und Rechtsangelegenheiten)
1983 Magistratsabteilung 1 – Allgemeine Personalangelegenheiten (Geschäftsgruppe Personal, Rechtsangelegenheiten und Konsumentenschutz)
1987 Magistratsabteilung 1 – Allgemeine Personalangelegenheiten (Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Stadtplanung und Personal)
1991 Magistratsabteilung 1 – Allgemeine Personalangelegenheiten (Geschäftsgruppe Bürgerdienst, Inneres, Personal)
1994 Magistratsabteilung 1 – Allgemeine Personalangelegenheiten (Geschäftsgruppe Bürgerdienst, Inneres, Personal und Wiener Stadtwerke)
1996 Magistratsabteilung 1 – Allgemeine Personalangelegenheiten (Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)
2006 Magistratsabteilung 1 – Allgemeine Personalangelegenheiten (Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal)
2016 Magistratsabteilung 1 – Allgemeine Personalangelegenheiten (Geschäftsgruppe Frauen, Bildung, Integration, Jugend und Personal)
2017 Überleitung in:
Magistratsabteilung 2

Quellen

Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 85–88
  • Peter Csendes: Geschichte der Wiener Magistratsabteilungen in den Wahlperioden 1969 bis 2005. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 2007 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe C. Sonderpublikationen, Heft 13), S. 41–43

Referenzen

  1. Vgl. Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1902.
  2. MD 4542/29; Verordnungsblatt des Wiener Magistrates 1929, S. 75.
  3. Erlass vom 30. April 1934 (MD 2680/1934).
  4. Erlass vom 5. Juli 1938 (MD 3512/1938).
  5. Erlass vom 10. August 1938 (MD 4158/1938).
  6. Vorläufige Geschäftseinteilung (VGE) vom 6. Oktober 1939 (Hauptverwaltung- und Organisationsamt 2278/1939).
  7. Erlass vom 19. März 1941 (Hauptverwaltung- und Organisationsamt 2 – 846/1941).
  8. Erlass vom 25. September 1941 (Hauptverwaltung- und Organisationsamt 2 – 1942/1941).
  9. Ebenda (Hauptverwaltung- und Organisationsamt 2 – 1942/1941).
  10. Erlass vom 14. November 1944 (A 1 – 7566/1944).
  11. Erlass vom 14. Dezember 1955 (MD 5452/1955).
  12. Erlass vom 19. Juli 1967 (MD 3668/1966).
  13. Erlass vom 28. April 1972 (MA 1-442/1972). Der Vorsitz wurde 1977 vom Büro des Magistratsdirektors übernommen.
  14. Erlass vom 15. Juli 1999 (MD 473-5/1999).
  15. Erlass vom 16. Februar 2001 (MD 1540-6/2000).
  16. Die Dienstordnung von 1994, Landesgesetzblatt 37/1994, sah vor, dass die Bürogeschäfte des Disziplinarsenats vom Amt der Landesregierung wahrgenommen werden sollten.
  17. Gründung am 5. Juli 1938.
  18. Gründung am 10. August 1938.