Departement IX - Baupolizei
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Daten zur Organisation
Departement IX - Baupolizei.
Das Departement IX - Baupolizei wurde im Zuge der Errichtung der Magistratsdepartements 1891 eingerichtet. Entsprechend der Geschäftsordnung von 1891 beziehungsweise der „Geschäfts-Einteilung für die Magistrats-Departements“ von 1892 war es zuständig für folgende Sachthemen:
- Alle Angelegenheiten bezüglich der Handhabung der Bauordnung, welche von allgemeiner Bedeutung und Wirksamkeit sind, zum Beispiel Auslegung der Bestimmungen der Bauordnung im Allgemeinen, Änderung der Bauordnung, Erlassung , Abänderung oder Aufhebung von Verordnungen in Ergänzung der Bauordnung.
- Vorlagen in Betreff des Generalbaulinienplans und wesentlicher Abweichungen von demselben.
- Sonstige Bestimmungen der Baulinien und Niveaus.
- Grundabteilungen zu Bauplätzen.
- Entscheidung über die Zulässigkeit neuer Baumaterialien oder Konstruktionen.
- Baubewilligungen in den Bezirken I–IX und alle Amtshandlungen für Bausachen im I.–IX. Bezirk, insbesondere
- Baubeginns-, Bauvollendungs- und Demolierungsanzeigen;
- Anweisung von Materialdeponierungsplätzen bei Bauten sowie auch die Bestimmung und Einhebung der hiefür zu entrichtenden Platzzinse;
- Verhandlungen über Baugebrechen in Häusern;
- Übertretung der Bauordnung;
- Verhandlungen über Rauchbelästigungen, soweit sie nicht durch gewerbliche Betriebsanlagen verursacht werden;
- Erteilung von Auskünften an Behörden über Baugrundwerte und Häuserbauten;
- Verwendung von Hängegerüsten;
- Verhandlungen über Staubentwicklung bei Demolierungen von Häusern.
- Rekurse und Vorstellungen in Bauangelegenheiten in Bauangelegenheiten im I.–IX. Bezirk.
- Bewilligung zur Erbauung einer Gruppe von Häusern unter gemeinschaftlichen Abschluss in den Bezirken I–IX.
- Bezeichnung der Hauptstraßen und Plätze in den Bezirken XI–XIX, für welche nach § 42 al. 1–8 der Wiener Bauordnung die Haushöhe, Geschoßzahl und Geschoßhöhe zu beurteilen ist.
- Bezeichnung der Gebietsteile, welche vorzugsweise für die Anlage von Industriebauten nach § 71 der Wiener Bauordnung zu bestimmen sind.
- Bezeichnung jener Gebietsteile, auf welchen eine Verbauung nur in bestimmter Art stattfinden darf (§ 82 B.-O.).
- Zugestehung von Erleichterungen bei Bauführungen, insoweit es sich um ganze Gebietsteile handelt, ferner für einzelne Fälle im I.–IX. Bezirk (§ 83 B.-O.).
- Vorlagen betreffend die Wahl der in die Baudeputation zu entsendenden Sachverständigen seitens der Gemeinde.
- Einbringung der Taxen aus Anlass von Amtshandlungen Bausachen in den Bezirken I–IX und von Strafbeträgen.
- Die Ausübung des Petitionsrechts der Gemeinde in Bausachen.
- Anträge wegen Einbringung von Beschwerden an das Reichsgericht oder den Verwaltungsgerichtshof sowie die Ergreifung außerordentlicher Rechtsmittel in Bauangelegenheiten.
- Vorlage der statistischen Ausweise über Bauführungen im Gemeindegebiet von Wien an die k. k. Statthalterei.
- Verhandlungen in Betreff des Ausbaus der Donaustadt (Donauregulierungsgründe).
- Verhandlung wegen Dampfkessel- und anderer Betriebsanlagen im I.–IX. Bezirk, wenn sie mit größeren Baulichkeiten verbunden sind.
- Theaterlokalkommission.
Die Aufgaben des Departements IX gingen in der Magistratsabteilung XIV auf.
Quellen
Literatur
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 18-19.