Departement I - Rechtsdepartement

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Daten zur Organisation


Departement I - Rechtsdepartement.

Das Departement I - Rechtsdepartement wurde im Zuge der Errichtung der Magistratsdepartements 1891 eingerichtet. Entsprechend der Geschäftsordnung von 1891 beziehungsweise der „Geschäfts-Einteilung für die Magistrats-Departements“ von 1892 war es zuständig für folgende Sachthemen:

  • Beurteilung der Rechtsangelegenheiten der Gemeinde und die Ausfertigung der darauf bezüglichen Verträge, sonstige Rechtsurkunden und Eingaben.
  • Grundbücherliche und administrative Ordnung aller Erwerbungen und Veräußerungen von Realitäten und Rechten seitens der Gemeinde.
  • Erbschaften und Vermächtnisse zugunsten der Gemeinde oder des allgemeinen Versorgungsfonds.
  • Gerichtliche Feilbietungen, Meistbotsverteilungsausweise und sonstige gerichtliche Bescheide, insofern solche Akten ihrer Natur nach nicht einem anderen Referenten zufallen.
  • Führung des Lagerbuches.
  • Die Errichtung der Stiftsbriefe in sämtlichen Stiftungsangelegenheiten.


Die Aufgaben des Departements I gingen in der Magistratsabteilung I auf.


Quellen

WStLA, Departement I


Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 14.