Departement I - Rechtsdepartement
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Daten zur Organisation
Departement I - Rechtsdepartement.
Das Departement I - Rechtsdepartement wurde im Zuge der Errichtung der Magistratsdepartements 1891 eingerichtet. Entsprechend der Geschäftsordnung von 1891 beziehungsweise der „Geschäfts-Einteilung für die Magistrats-Departements“ von 1892 war es zuständig für folgende Sachthemen:
- Beurteilung der Rechtsangelegenheiten der Gemeinde und die Ausfertigung der darauf bezüglichen Verträge, sonstige Rechtsurkunden und Eingaben.
- Grundbücherliche und administrative Ordnung aller Erwerbungen und Veräußerungen von Realitäten und Rechten seitens der Gemeinde.
- Erbschaften und Vermächtnisse zugunsten der Gemeinde oder des allgemeinen Versorgungsfonds.
- Gerichtliche Feilbietungen, Meistbotsverteilungsausweise und sonstige gerichtliche Bescheide, insofern solche Akten ihrer Natur nach nicht einem anderen Referenten zufallen.
- Führung des Lagerbuches.
- Die Errichtung der Stiftsbriefe in sämtlichen Stiftungsangelegenheiten.
Die Aufgaben des Departements I gingen in der Magistratsabteilung I auf.
Quellen
Literatur
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 14.