Edikt

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Edikt der Niederösterreichischen Landesregierung aus dem Jahr 1760
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Quellenkunde
Andere BezeichnungAndere Bezeichnung für diesen Eintrag
Frühere Bezeichnung edictum
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Patent, Patent- und Normaliensammlung, Amtsdruckschrift, Frühe Neuzeit, Langes 19. Jahrhundert
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Letzte Änderung am 23.04.2024 durch WIEN1.lanm08swa
BildnameName des Bildes AT-WSTLA 3.6.A2.1760-01-31.jpg
BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Edikt der Niederösterreichischen Landesregierung aus dem Jahr 1760

Edikte (lat. ēdictum, Aussage, öffentliche Bekanntmachung, Verordnung) bezeichnen im allgemeinen landesherrliche Ausschreiben oder obrigkeitliche Bekanntmachungen.[1] Bereits im antiken Rom wurde der Begriff "edictum" für verbindliche obrigkeitliche sowie öffentliche Bekanntmachungen des Magistrats oder des Kaisers verwendet. Über die Zeit verlor der Begriff an Bedeutung und wurde mehrdeutig: unter den Merowingern meinten Edikte königliche Satzungen, im (Spät-)Mittelalter dann, trat "Edikt" synonym zu "Gesetz" auf. Mit der Rezeption römischen Rechts im 17. Jahrhundert trat der Begriff neuerlich auf, wobei sich im deutschsprachigen Raum, vor allem im heutigen Deutschland und Österreich, unterschiedliche Bedeutungen etablierten.

In Österreich verstand man unter Edikt im allgemeinen eine obrigkeitliche Anordnung, jedoch in ihrer feierlichsten Form. Ursprünglich bezeichnete Edikt wohl alle Formen öffentlicher Anordnungen, ehe der Begriff für öffentlich bekanntgegebene – durch Anschlag oder auch Annocierung – herrscherliche Verlautbarung verwendet wurde, die sich an einzelne Personen oder Personenkreise richtete. Es handelte sich dabei mehr um eine Handlung der Gerichtsbarkeit als der Gesetzgebung. [2] Edikte sind im Wir-Stil verfasst und sind vom Landesfürsten ausgehend ein Schriftstück der Überordnung. [3]

In Deutschland fungierte der Begriff anstelle des Terminus Patent und meint gedruckte, ausgehangene und teilweise mehrsprachige feierliche Kanzleischreiben, mit welchen die durch den Monarchen verkündeten Gesetze den Untertanen kommuniziert wurden. Organisatorische Edikte bezeichneten Gesetze, welche direkt auf grundgesetzlichen Inhalten aufbauten, wie Pass- oder Wahlgesetze.[4]

Im 19. Jahrhundert verschwand der Begriff zunehmend aus dem Sprachgebrauch der Verwaltung.

Quellen

  • Wiener Stadt- und Landesarchiv, Sammlungen, Patente

Literatur

Einzelnachweise

  1. „Edikt“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache [Stand: 11.04.2024]
  2. Joseph von Sonnenfels: Über den Geschäftsstyl. Die ersten Grundlinien für angehende österreichische Kanzleybeamte zum Gebrauche der öffentlichen Vorlesungen nebst einem Anhange von Registraturen. Wien: Heubner 1820, S. 246
  3. Michael Hochedlinger: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien / München: Böhlau / Oldenbourg 2009 (Historische Hilfswissenschaften), S. 177-178
  4. Heinrich Otto Meisner: Archivalienkunde vom 16. Jahrhundert bis 1918. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1969, S. 300