Finanzausgleich
Finanzausgleich. Der Begriff entstand um 1890 in Anlehnung an den österreichisch-ungarischen "Ausgleich" (1867) in der Schweiz; in Österreich wird er nur auf die Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften angewendet. Die "Bundesabgaben" werden für ganz Österreich einheitlich geregelt und eingehoben, doch wird der Ertrag nach einem periodisch festgelegten Bedarfsmaßstab auf die einzelnen Gebietskörperschaften (Bund, Bundesländer, Gemeinden) aufgeteilt (Ertragsanteile). Der nach dem Ersten Weltkrieg angewandte Verteilungsschlüssel begünstigte bevölkerungsreiche Gemeinden, was dazu führte, dass nach der Trennung Wiens von Niederösterreich die Bundeshauptstadt bei etwa einem Drittel Einwohner über den Finanzausgleich mehr als die Hälfte der Bundeseinnahmen bezog. Ende der 1920er Jahren kam es im Zuge der Abgabenteilung zu politisch motivierten Kürzungen, die das "Rote Wien" vor schwere finanzielle Probleme stellte. Das 1931 beschlossene Finanzausgleichsgesetz führte einen Lastenausgleich auf Kosten Wiens ein, was eine drastische Einschränkung des sozialen Wohnbaus und der Fürsorgetätigkeit erzwang. In der Zweiten Republik bildet das Finanz-Verfassungsgesetz (F-VG) 1948 die gesetzliche Grundlage. Da Wien zugleich Bundesland und Gemeinde ist und daher auch differierende Aufgaben zu erfüllen hat, wird es im Finanzausgleich sowohl als Land wie als Gemeinde berücksichtigt.
Literatur
- Bernhard Hachleitner/Alfred Pfoser: Vorher und Nachher. Wie aus den Trennungsbefürwortern Trennungskritiker wurden. In: Bernard Hachleitner/Christian Mertens [Hg.]: Wien wird Bundesland. Die Wiener Stadtverfassung und die Trennung von Niederösterreich. Salzburg/Wien: Residenz 2020, S. 180 f.
- Maren Seliger / Karl Ucakar: Wien. Politische Geschichte 1740 - 1895. Wien: Jugend & Volk 1985 (Geschichte der Stadt Wien, 1), Register
- KDZ: Finanzausgleich kompakt