Generalregulierungsplan
Generalregulierungsplan. Die im Zusammenhang mit der Eingemeindung der Vororte vorgenommene Novellierung der Bauordnung 1883 (Gesetz vom 26. Dezember 1890) verpflichtete den Wiener Gemeinderat zur Ausarbeitung eines das gesamte Gemeindegebiet umfassenden und die Grundzüge der künftigen Stadtentwicklung aufzeigenden Generalregulierungsplans. Nach Debatten im Gemeinderat erfolgte am 27. Oktober 1892 die Ausschreibung, für die das am 6. Mai 1892 beschlossene Programm als Grundlage diente. Die wesentlichsten Zielvorstellungen desselben waren die funktionelle Grobgliederung des Stadtgebiets (die 1893 im Bauzonenplan fixiert wurde), die Ausgestaltung des Verkehrsnetzes (auf der Grundlage jener Grundkonzeption, die von der am 18. Juli 1892 gegründeten "Commission für Verkehrsanlagen" ausgearbeitet worden war) sowie die weitgehende Berücksichtigung ästhetischer Gesichtspunkte bei allen städtebaulichen Fragen (womit die von Camillo Sitte in seinem 1889 erschienenen Buch "Der Städtebau nach seinen künstlerischen Grundsätzen" erhobenen Forderungen akzeptiert wurden). Die beiden 1. Preise erhielten die Architekten Josef Stubben (Nummer 14: "Die Wienerstadt") und Otto Wagner (Nummer 2: "Artis sola Domina necessitas"), die jedoch in formaler Hinsicht gegensätzliche städtebauliche Theorien vertraten. Den 2. Preis erhielt Eugen Fassbender. Da sich kein eingereichter Entwurf zur Durchführung anbot, wurde am 11. September 1894 (auf drei Jahre befristet) beschlossen, unter der Leitung von Stadtbaudirektor Berger ein "Regulierungsbüro" zu schaffen; daraus geht hervor, dass die Stadtverwaltung die Planung endgültig als kommunale Aufgabe betrachtete. 1900 wurde das Büro in die "Stadtbauamts-Abteilung XIII für die Stadtregulierung" umgewandelt; in diese wurde Heinrich Goldemund berufen, dem zur Wahrung der künsterlischen Interessen außeramtlich Karl Mayreder zur Verfügung stand. Neben der Vervollständigung des Generalstadtplans (1:2880) war die Anfertigung eines definitiven Generalregulierungsplans und auf dessen Grundlage eines Generalbaulinienplans die Hauptaufgabe des Büros. Der Generalregulierungsplan wurde vom Gemeinderat niemals in seiner Gesamtheit beschlossen, weshalb nur Teilprojekte wirksam wurden. Da der Generalregulierungsplan die Entwicklung der nächsten 50 Jahre aufzeigen sollte, ging man davon aus, dass Wien 1940 eine 4-Millionen-Stadt sein werde; eine Million Bewohner erwartete man allein für das Gebiet jenseits der Donau. Nach dem Ausscheiden Mayreders wurde Goldemund 1902 Leiter des Regulierungsbüros (1913-1920 war er Stadtbaudirektor). Nach dem Tod von Sitte traten mit theoretischen städtebaulichen Überlegungen vor allem Otto Wagner und Eugen Fassbender hervor. Mit Erlass der Bauordnung von 1929 wurden die bestehenden Generalregulierungspläne gemeinsam mit den Generalbaulinienplänen zur ersten Fassung des Flächenwidmungs- und Bebaubungsplans erklärt[1].
Literatur
- Renate Schweitzer: Der Generalregulierungsplan für Wien (1893-1920). In: Berichte zur Raumforschung und Raumplanung 14 (1970), S. 24 ff.
- Wolfgang Mayer: Gebietsänderungen im Raume Wien 1850-1910 und die Debatten um das Entstehen eines Generalregulierungsplans von Wien. Diss. Univ. Wien. Wien 1972
- Wolfgang Mayer: Die städtebauliche Entwicklung Wiens bis 1945. Ausstellung der Geschäftsgruppe Stadtplanung und des Wiener Stadt- und Landesarchivs, 6. Dezember 1978 bis 30. April 1979. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien [1978], S. 21 ff., 93 ff.
Einzelnachweise
- ↑ Art. II Abs. 1 Gesetz vom 25. November 1929, womit eine Bauordnung für Wien erlassen wird, LGBl. 1930/11.