Geschäftseinteilung des Wiener Stadtbauamtes 1893
Angeordnet durch Bürgermeister Johann Prix, im Zuge des mit Gesetz vom 19. Dezember 1890 erlassenen Gemeindestatutes.
Das Stadtbauamt gliederte sich demnach in die Bauamtsdirektion sowie zehn Bauamtsabteilungen.
Übersicht über die Geschäftseinteilung
A. Bauamts-Direktion
B. Bauamts-Abteilungen
I. Bauamts-Abteilung - Studienbüro
II. Bauamts-Abteilung - Hochbau a
III. Bauamts-Abteilung - Hochbau b
IV. Bauamts-Abteilung - Straßen- und Kanalbau
V. Bauamts-Abteilung - Wasser- und Brückenbau
VI. Bauamts-Abteilung - Beschaffung von Haus- und Genusswasser
VII. Bauamts-Abteilung - Verteilung und Verwendung des Wassers im Wiener Gemeindegebiete
VIII. Bauamts-Abteilung - Beleuchtung
IX. Bauamts-Abteilung - Baupolizei in den Bezirken I-IX
X. Bauamts-Abteilung - Baupolizei in den Bezirken X-XIX
Geschäftsbereiche
Bauamts-Direktion
Der Bauamts-Direktion waren folgende Agenden vorbehalten:
- die Überwachung der gesamten Geschäftsführung
- die Bearbeitung wichtiger Projekte und die Behandlung prinzipieller Fragen
- im Bereich des Personals: die Überwachung und Zuteilung des Personales; Vorschläge über Dienststellen-Besetzungen, Entlassungen und Pensionierungen; das Ausfüllen der Personal-Standesausweise; Anträge über Gehaltsvorschüsse und Aushilfen; Urlaubsbewilligungen.
Unmittelbar der Bauamts-Direktion unterstellt waren das Evidenz-Büro sowie das Material-Depot.
In die Zuständigkeit des Evidenz-Büros fielen unter anderem: Die Expedition und Aufbewahrung der Akten der Bauamts-Direktion; die Obsorge über das Plan-Archiv und die Bibliothek des Bauamts; die Instandhaltung der Baumaterialien-Mustersammlung; die Aufbewahrung der Akten und Pläne über Bau- und Benützungskonsense; die Evidenzhaltung aller technischen, die Verwaltung der Kommune betreffenden Daten für den Verwaltungsbericht; die Verfassung des statistischen Geschäftsausweises über die Agenden des Stadtbauamtes; die Evidenzhaltung des Stadtplanes und des General-Baulinienplanes von Wien; die Vorschreibung der neuen Gassenbenennungen und Häuser-Nummerierungen; die Führung des Normalienbuchs; die Beglaubigung von Plankopien und Bauamts-Akten; (...) die Sammlung und Vorlage allgemeiner Präliminar-Anträge, sofern diese nicht von den Amts-Abteilungen direkt zu erstatten sind; (...) die Sammlung und Vorlage der Berichte über den Stand der städtischen Bauten.[1]
Zu den Agenden des Material-Depots gehörten unter anderem: Die Gebarung mit den Materialien und Requisiten im Hauptdepot (ausschließlich jener für Wasserleitung), und die Anschaffung, Verrechnung und Verwahrung aller für den städtischen Haushalt notwendigen neuen Materialien und Requisiten (beispielsweise Pflastersteine); die Evidenzhaltung und Instandhaltung aller Requisiten für Vorkehrungen gegen Überschwemmungen und der städtischen Rettungsschiffe und Inspektionsschiffe sowie die Aufsicht über die privaten Rettungsschiffe sowie die Übernahme und Verwahrung von Gegenständen vom historischem Wert im Einvernehmen mit dem städtischen Archivs- und Bibliotheks-Direktor.[2]
Bauamts-Abteilungen
In die Zuständigkeit des unter der Leitung des Baurats Adolf Wilhelm stehenden Studienbüros fiel neben der Verfolgung der Fortschritte in den technischen Wissenschaften die Prüfung dieser im Hinblick auf die Anwendung in der Stadtverwaltung.
Den Bauamts-Abteilungen II und III, IV, V, VI, VII und VIII oblagen bezüglich des Baus und der Einrichtung der ihnen zugewiesenen Objekte folgende Agenden: die Projektierung, Bauausführung, Instandhaltung, die Administration sowie die Erstattung von Gutachten über (Ver-)Kauf, Tausch, und Verpachtung von Gründen oder Häusern der ihnen zugewiesenen Objekte.[3] Die von den Bauamts-Abteilungen zu erledigenden Agenden fanden bezüglich der Bezirke X-XIX ihre Beschränkung durch die den Bauamts-Abteilungen in diesen Bezirken laut der diesfälligen Instruktion zugewiesenen Obliegeneiten.
Hochbau
Der II. Bauamts-Abteilung (Hochbau a) waren folgende Objekte zugeteilt: städtische Schulhäuser, eingemietete Schulen, Turnschulen und Turnplätze, Zinshäuser, Markthallen und Marktplätze, Schlachthäuser sowie folgende Märkte: Schlachtviehmarkt, Pferdemarkt, Fischmarkt, Heu- und Strohmarkt; darüber hinaus das Lagerhaus, städtische Bäder sowie (Gutachten über) private Badeanstalten. Weitere Agenden betrafen feuer- und baupolizeiliche Aspekte wie Fragen zu Beheizung und Ventilation, Rauchfangfegung und Rattenbekämpfung in den städtischen Gebäuden sowie Gutachten über die Konzession und Evidenzhaltung für das Rauchfangkehrer-Gewerbe.
Die III. Bauamts-Abteilung (Hochbau b) war unter anderem zuständig für Versorgungsanstalten, (Grund-)Spitäler, Waisenhäuser, Fondsgüter, Stiftungshäuser, Asyl- und Werkhaus, Leichenhöfe, Leichenkammern, Leichentransport, Kirchen, das Rathaus, die Bezirksamtshäuser, eingemietete Amtslokalitäten, Kasernen, das Polizeihaus, Wasenmeisterei, Park- und Gartenanlagen (mit Ausnahme der Alleen an öffentlichen Wegen), öffentliche Denkmäler, städtische Gründe, Holzlagerplätze, öffentliche Rettungsanstalten, öffentliche und private Kuranstalten sowie die Herstellung und die Erhaltung öffentlicher Uhren.
Straßen- und Kanalbau, Wasser- und Brückenbau
In die Zuständigkeit der IV. Bauamts-Abteilung (Straßen- und Kanalbau) fielen die Herstellung und Instandhaltung aller Plätze, Straßen und Wege in Bezug auf Pflasterung, Beschotterung, Säuberung, Bespritzung; die Instandhaltung der Trottoirs bei städtischen Gebäuden; Gutachten über Trottoirübernahmen; Alleen an öffentlichen Wegen und Straßen und die Herstellung und Instandaltung von Bänken in diesen; öffentliche Stiegen in Straßen; die Überwachung des Betriebes der städtischen Steinbrüche; (...) Schneeabladeplätze im Einvernehmen mit der Bauamts-Abteilung V; die Erstatttung von Gutachten über die Herstellung von Verkaufsständen; Tischausstellungen, Ankündigungsapparaten (Tafeln, Säulen, Bänken usw.), Sodawassertrinkhallen, Handwagen usw. auf öffentlichen Straßen und Plätzen; Vorkehrungen bei Passageverstellungen; Straßen- und Trottoir-Verunreingiungen; die Überwachung der Schneesäuberung vor den Häusern und Bestreuung der Trottoirs bei Glatteis vor nicht städtischen Objekten; die Veranlassung der Vorkehrungen bei Kirchenfeierlichkeiten und öffentlichen Festen; Begutachtung der Agenden über Hauptbahnen; Lokalbahnen; Pferdebahnen und Fuhrwerk; Projektierung, Ausführung und Instandhaltung der städtischen Unratskanäle und Senkgruben; (...) Betrieb der Unratsverführung; Erstattung von Gutachten über Kanalisierung, Hauskanalbauten und die Verwertung von Abfallstoffen; Beschaffung und Verrechnung des Vorrats an Kanalgittern; Gutachten über die Veleihung der Konzession zum Betrieb des Kanalräumer- und des Rattenvertilger-Gewerbes; Evidenz über diese Gewerbe (...).
V. Bauamts-Abteilung (Wasser- und Brückenbau): Bau und Instandhaltung aller städtischen Brücken; Gutachten über allgemeine Brückenbauangelegenheiten die Donau-Regulierung, die Wienfluss-Regulierung; Wasserrechte, den Bau und Betrieb von Schiffahrtskanälen und Werkbächen; Mitwirkung bei der Handhabung der Strompolizei-Vorschriften für die Donau und den Donaukanal; Überwachung der Fischergeschirre im Donaukanal; Instandhaltung der Donaukanalschwemmen, Wassereinfahrten und der Wienflussufer und Reinhaltung des Wienflussbettes (...); Überschwemmungs-Vorkehrungen; Antragstellung über Verpachtung und Überwachung der Eisgewinnung; Aufsicht bezüglich der Eislaufplätze.
Wasserversorgung und Beleuchtung
VI. Bauamts-Abteilung (Beschaffung von Haus- und Genusswasser): Projektierung, Ausführung und Erhaltung sowie technischer Betrieb aller die Beschaffung von Haus und Genusswasser und dessen Leitung nach Wien bezweckenden Anlagen (exklusive der Reservoirs und des Verteilungsrohrnetzes); Gutachten über Anlage und Betrieb nichtstädtischer Wasserleitungen außerhalb Wien; Gutachten über alle öffentlichen oder privaten Anlagen im Quellengebiete oder längs des Aquäduktes, welche die Interessen der Wasserversorgung berühren; Gutachten über Projekte für die Versorgung von Wien mit Haus- und Genusswasser, welche von Privaten verfasst wurden; Gutachten über die Filtrierungs-Methoden; Abgabe von Wasser außerhalb Wien längs des Zuleitungs-Aquäduktes.
VII. Bauamts-Abteilung (Verteilung und Verwendung des Wassers im Wiener Gemeindegebiet): Projektierung, Ausführung und Erhaltung sowie technischer Betrieb der Kaiser-Franz-Joseph-Hochquellenleitung und zwar bezüglich des Reservoirs, des Rohrnetzes, der Wasserabgabe und der Kontrolle; Projektierung, Ausführung und Erhaltung sowie technischer Betrieb der bestehenden übrigen städtischen Wasserleitungen; Prüfung und Begutachtung neuer Wassermesser-Systeme; Herstellung, Instandhaltung, eventuell Auflassung öffentlicher Brunnen; Wasserleitungs-Material-Depot; Trinkwasserzufuhr; Gutachten über die Verleihung der Konzession zum Betriebe des Gewerbes für Wasserleitungs-Installationen, Evidenzhaltung der betreffenden Gewerbsleute; Gutachten über Steuerbemessungen von Wasserleitungs-Installateuren; Herstellung, Instandhaltung und Betrieb von Schöpfwerken für Bespritzungs- und sonstige öffentliche Zwecke in Wien; Evidenzhaltung des Wasserleitungsrohrnetzplanes; Bau und Instandhaltung der städtischen Anstandsorte; Überwachung der von Privaten auf städtischem Grunde hergestellten öffentlichen Anstandsorte.
VIII. Bauamts-Abteilung (Beleuchtung): Überwachung der öffentlichen Gasbeleuchtung und der Beleuchtung in allen städtischen Objekten; Rechnungsführung hierüber und Evidenzhaltung der Inventare über Beleuchtungsgegenstände und der Pläne über Gasflammen und Rohrstränge; Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Gasbeleuchtungsverträge; Gutachten über angesuchte Verleihung der Konzession für Gas- oder elektrische Installationen, Evidenzhaltung der betreffenden Gewerbsleute; Gutachten über Steuerbemessungen bezüglich dieser Gewerbe; Überwachung und Handhabung der Vorschriften des Regulatives über Gas-Installation; ferner die Überwachung der von Privaten aufgestellten Gasmesser; Erstattung von Gutachten über Verbesserungen auf dem Gebiete der öffentlichen Beleuchtung; Leitung der Gasbeleuchtungs-Versuchsstation; Gutachten über die Beleuchtung öffentlicher Uhren, Ausführung der Beleuchtungseinrichtung im Einvernehmen mit der Abteilung III; Gutachten über Druckluftleitungen, über die Anlagen der pneumatischen Post und der pneumatischen Uhren; Gutachten über öffentliche und private Telegrafen- und Telefon-Anlagen; Gutachten über elektrische Anlagen für Beleuchtung, Kraftübertragung usw., Überwachung hinsichtlich der Einhaltung der diesbezüglichen, mit der Gemeinde Wien abgeschlossenen Verträge; Überwachung der Anlagen für elektrische Beleuchtung, Erstattung von Gutachten über diese Beleuchtungsart; Projektierung, Ausführung und Betrieb der elektrischen Anlage im Rathaus; Leitung der elektrischen Versuchs- und Prüfungsstation.
Allgemeine Bau-Angelegenheiten, Handhabung der Bauordnung und Mitwirkung bei der Baupolizei
Den Bauamts-Abteilungen IX und X oblagen die Erstattung von Gutachten über den Kauf, Tausch, Verkauf und die Verpachtung von Gründen oder Häusern in Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs.
IX. Bauamts-Abteilung (Baupolizei in den Bezirken I-IX): Mitwirkung bei Handhabung der Bauordnung; Mitwirkung bei Erteilung der Baukonsense und der Benützungskonsense; Überwachung der Privatbauführungen und der Bauführungen öffentlicher Behörden, sowie die Überwachung der Demolierung von Bauobjekten; Aufsicht über den baulichen Zustand aller Privat- und öffentlichen Gebäude und der in denselben befindlichen Brunnen, mit Ausnahme der städtischen Gebäude; Erstattung von Gutachten über Baugebrechen (mangelnde Dachrinnen, Rauchbelästigung usw.), Überwachung und Behebung derselben, selbständige Einleitung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im Falle dringender Gefahr; Erstattung von Gutachten und Aufsicht über sanitäre Gebrechen bei Privatbauten (Bewohnung ungesunder Räumlichkeiten, Überfüllung von Wohn- und Arbeitslokalitäten, Kellerwohnungen, Dachbodenwohnungen, Mangel an Aborten, Düngergruben usw.), Erstattung von Gutachten über die Herstellung von Keller-Einwurfslöchern, Lichteinfallsöffnungen, Gewölbsdekorationen, Gewölbsportalen, Schautribünen, Überwachung dieser Herstellungen; Vorlagen über die Einhebung der Kanal-Einzapfgebühren, Gutachten über Rekurse gegen aufgerechnete Kanal-Einzapfgebühren; Gutachten über den Bau und Betrieb von Theatern und öffentlichen Vergnügungsorten, Überwachung derselben auf Grund der diesbezüglichen Vorschriften im gesamten Gemeindegebiete; Erstattung von Vorschlägen über Änderung der Bauordnung, der Feuerpolizei-Ordnung und des Tarifes über Augenscheinstaxen; Erstattung von Gutachten über Verleihung von Baugewerben; Erstattung von Gutachten über Steuerbemessungen für Baugewerbe; Erstattung von Anträgen über Baulinien- und Niveaubestimmungen, Grundabteilungen, Arrondierungen; Ausfertigung der Teilpläne über Baulinien- und Niveaubestimmungen für Parteien; Anfertigung der Pläne über Grundabtretung zur Straßenerweiterung, für Risalite usw.; Aussteckung der bestimmten Baulinien und des Niveaus bei Bauführungen; Mitwirkung bei der Zuweisung von Material-Lagerplätzen und Überwachung derselben; Verhandlungen über Einfriedung von Bauplätzen; Mitwirkung bei der Bestimmung der Gassenbenennung, Häusernummerierung, Beistellung und Instandhaltung der Aufschriftstafeln; Angelegenheiten in Bezug der Katasterplanaufnahme, Grenzbeschreibung; Mitwirkung der Anlage neuer Grundbücher in Bezug auf nichtstädtische Objekte; Handhabung der Feuerpolizei-Vorschriften; Handhabung der Vorschriften über Einlagerung explosiver, leicht brennbarer Stoffe (Petroleum, Sprengmittel usw.).
IX. Bauamts-Abteilung (Baupolizei in den Bezirken I-IX):
Mitwirkung bei der Handhabung der Bauordnung und bei Erteilung der Bau- und Benützungskonsense, insofern die betreffenden Agenden laut der diesbezüglichen Instruktion nicht den exponierten Bauamts-Abteilungen zugewiesen sind; also namentlich bei Bewilligung zur Erbauung einer Gruppe von Häusern unter gemeinsamem Abschluss; bei Baubewilligungen, wenn im Gesetz vorgesehene Ausnahmen oder Erleichterungen zugestanden werden sollen; bei Bau- und Benützungskonsensen für öffentliche Bauten des Staates, Landes oder der Gemeinde; Gutachten über Parzellierungen, bei welchen es sich um Eröffnung neuer, im General-Baulinienplan nicht vorgesehenen Straßen und Plätze handelt; Erstattung von Anträgen über Baulinien- und Niveaubestimmungen; Erstattung von Anträgen über Änderung bereits genehmigter Baulinien und Niveaus; Gutachten über Baulinienbestimmungen und Anschluss der Baulinien der äußeren Bezirke an jene der Vororte; Gutachten über Rekurse gegen Kanal-Einzapfgebühren, welche von einer exponierten Bauamts-Abteilung zur Aufrechnung beantragt worden sind; Agenden der städtischen Feuerwehr, insofern das Bauamt nach dem Statut dazu berufen ist.
Literatur
- Vorschrift über die Geschäftsführung und Geschäftseintheilung für das Wiener Stadtbauamt, welche vom Bürgermeister in Gemäßheit des § 89 es mit Gesetz vom 19. Dezember 1890, L.G.Bl. Nr. 95 erlassenen Gemeindestatutes angeordnet wurde. Wien: Selbstverlag des Magistrates 1893
Einzelnachweise
- ↑ Vorschrift über die Geschäftsführung und Geschäftseintheilung für das Wiener Stadtbauamt, welche vom Bürgermeister in Gemäßheit des § 89 es mit Gesetz vom 19. Dezember 1890, L.G.Bl. Nr. 95 erlassenen Gemeindestatutes angeordnet wurde. Wien: Selbstverlag des Magistrates 1893, S. 10-11.
- ↑ Vorschrift über die Geschäftsführung und Geschäftseintheilung für das Wiener Stadtbauamt, welche vom Bürgermeister in Gemäßheit des § 89 es mit Gesetz vom 19. Dezember 1890, L.G.Bl. Nr. 95 erlassenen Gemeindestatutes angeordnet wurde. Wien: Selbstverlag des Magistrates 1893, S. 11-12.
- ↑ Den Bauamts-Abteilungen II und III oblagen zusätzlich die Überwachung des Bauzustandes sowie im administrativen Bereich die Führung des Zinsbuches, Versicherung gegen Feuerschäden etc.