Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer bildete eine besondere Art der Erwerbssteuer; eine der wichtigsten Steuerarten, mit deren Einhebung und Verrechnung sich das Steueramt um 1783 befasste. Unter der Erwerbssteuer versteht man jene Steuer, die jede und jeder Erwerbstätige zu zahlen hatte. Die Gewerbesteuer mussten von Gewerbestreibenden entrichtet werden. Die Höhe dieses Steuersatzes wurde jährlich unter bürgermeisterlichem Vorsitz mit Steuer- und Buchhaltungsbeamten, Viertelkommissionär und Innungsvorsteher vereinbart und festgelegt. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Steuern von Gewerbetreibenden direkt an das Steueramt bezahlt.
Die Gewerbesteuer, demnach die Besteuerung bürgerlichen Handels und Gewerbes, geht im Rahmen der so genannten ‚Schatzsteuer‘ bis in das Mittelalter zurück; über die Berechnung und Erhebung dieser Steuerart sind erst ab dem 16. Jahrhundert nähere Informationen bekannt.
Literatur
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 57