Steueramt
Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts
Neben dem Oberkammeramt war das Steueramt das wichtigste städtische Einnehmeramt. An die Stelle der nebeneinander agierenden Einnehmerämter trat Anfang des 15. Jahrhunderts eine straffe Zentralisation, in deren Folge nahezu alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt (Beamtenbesoldung, Kanzleierfordernisse und so weiter) durch die Kasse des Kammeramts (Kämmerer) flossen. 1485 kam es zur erneuten Dezentralisation der Finanzverwaltung: das Kammeramt wurde in ein Ober- und ein Unterkammeramt getrennt, die Einnehmer der städtischen Gefälle (vor allem das Steueramt und die Mautämter) erhielten wieder erhöhte Bedeutung und Selbständigkeit; die Steuerhandler nahmen alle städtischen Steuern und sonstigen Gebühren ein, gaben Steuerbescheinigungen aus und führten Pfändungen durch; sie verrechneten nicht mehr alle Einnahmen und Ausgaben mit dem Oberkammeramt. Die Festsetzung der Steuern erfolgte durch eigene Steueranschlagskommissionen in denen Steuerhandler, Mitglieder des Inneren Rates und Personen aus der Bürgerschaft vertreten waren. Gegen die Höhe der Steuerbemessung gab es ein Einspruchsrecht beim Stadtrat. Das Steueramt verwaltete nun am Jahresschluss meist einen beträchtlichen Kassarest und einen Sonderfonds (Reservefonds), besorgte die Besoldung der eigenen Amtspersonen (Steueramtverwandte) sowie jene der zwölf Inneren Stadträte und beglich eine Reihe von Ausgaben für die Bedürfnisse der städtischen Rechnungskontrolle. Erst ab dem 17. Jahrhundert nahm die Zentralisation im Rahmen des Oberkammeramts wieder zu. Das Steueramt verwaltete keinen Reservefonds mehr; 1721 übernahm das Oberkammeramt auch die Besoldung der zwölf Inneren Stadträte und des gesamten Steueramtpersonals sowie die Bezahlung der Buchhaltereibedürfnisse. Im Zuge der mariatheresianischen Reformen wurde zwar jedes städtische Amt zur Führung seiner eigenen Rechnung ermahnt, das Oberkammeramt sollte jedoch die Hauptrechnung der Stadt führen. Es kam auch zu einer scharfen Abgrenzung zwischen Oberkammeramt und Obersteueramt (ab 1749), wobei hauptsächlich die Spezialisierung des Steueramts auf alles, was mit Steuern zu tun hatte, maßgebend war. Ab 1749 führte das Steueramt die Gelder zur Landsteuer direkt an das Landschaftsobereinnehmeramt ab, empfing nun den sogenannten Mitgenuss an der städtischen Vizedomsquote und besoldete wieder das Steueramtspersonal.
Personal
Die Leitung der Steuergeschäfte lag in den Händen mehrerer Steuerherren (ab dem ausgehenden Mittelalter Steuerhandler), die gemäß der Stadtordnung von 1526 teils aus dem Äußeren Rat, teils aus der Bürgerschaft verordnet wurden. Im 16. Jahrhundert waren es durchschnittlich drei bis vier Personen (von denen zwei ab Ende des 16. Jahrhunderts eine Sonderstellung als Gegenschreiber und Steuerhandler und Verwalter erlangten). 1637-1748 gab es nur mehr zwei Steuerhandler: den Steuereinnehmer (der in Personalunion als Verwalter des Steueramts auftrat) und den Steuergegenhandler (der die Arbeiten des Einnehmers zu überwachen hatte). Ende des 17. Jahrhunderts wurden Sonderkommissionen zur besseren steuerlichen Erfassung des Haus- und Weingartenbesitzes und der unbürgerlichen Handwerker eingerichtet. 1748 wurden die Aufgaben des Verwalters des Steueramts von denen des bisherigen Steuereinnehmers aus der Personalunion gelöst; der wandelte sich zum Obersteuereinnehmer. Die Stellen des Steuereinnehmers und -gegenhandlers wurden aufgehoben; ihre Aufgaben und Funktionen wurden den acht Amtsverwandten überantwortet (bis Ende des 15. Jahrhunderts als Steuerknechte, dann als Steuerdiener bezeichnet), die nun Viertelsteuereinnehmer beziehungsweise- handler hießen (für die vier Stadtviertel je zwei Personen). Die Stelle des Stadtamtschreibers, der wohl die Rechnungen des (Ober-)Steuereinnehmers schrieb, beruhte ab dem 17. Jahrhundert nur auf einer persönlichen Abmachung zwischen Steuereinnehmer und Schreiber (Besoldung und Verköstigung durch den Steuereinnehmer); erst ab 1749 war das Amt des Schreibers ein definitiver Steueramtsposten.
Rechnungslegung
Im 14. Jahrhundert erfolgte die Rechnungslegung des städtischen Stadtamts vor dem Inneren und Äußeren Rat, im 15. Jahrhundert hingegen nur mehr vor dem Bürgermeister und dem Stadtrat (zuweilen wurde an deren Stelle eine eigene Kommission eingesetzt). Entsprechend der Forderung der Stadtordnung von 1526 nach öffentlicher Rechnungslegung wurden in diese Kommissionen, die ab 1527 zur ständigen Einrichtung wurden, neben dem Inneren Rat und dem Äußeren Rat auch Vertreter aus der Bürgergemeinde berufen. Die "Raitherren" wurden vom Stadtrat stets auf die Dauer eines Jahrs gewählt. Ab Ende des 16. Jahrhunderts konstituierte sich als oberstes Organ der städtischen Rechnungskontrollen die städtische Buchhaltung, die ursprünglich nur die Oberaufsicht hatte.
Steueramt ab dem Ende des 18. Jahrhunderts
Mit der Magistratsreform (1783) hatte der Politisch-ökonomische Senat die Leitung der 1785 reorganisierten Hilfsämter und damit auch des Steueramts inne. Ab 1807 bestand das Personal des Steueramtes aus einem Steueramtsverwalter oder Obereinnehmer, der zugleich k.k. Hofquartierbuchsverwalter ist, einem Kassier, einem Kontrollor, vier Liquidatoren, fünf Manipulanten, zwei Praktikern, zwei Amtsboten und vier Stadtsequestern. In den späten 30er-Jahren des 19. Jahrhunderts kam es im Steueramt zu einzelnen Vergehen der Angestellten; in eine größere Veruntreuungsaffär wurde der ehemalige Steueramtsverwalter Matthäus Mayer verwickelt. 1835 war geplant, dem Magistrat die Steueragenden abzunehmen; von diesem Plan kam man jedoch unter Bürgermeister Anton Joseph Leeb wieder ab. 1836 wurde eine Erneuerung des Personal- und Besoldungsstandes durchgeführt.
Mit der Gemeindeordnung 1850 kam es aufgrund der Zunahme der Verwaltungsagenden zu Veränderungen: das Steueramt wurde mit dem erforderlichen Personal und geeigneten Instruktionen versehen. Eine der notwendigsten Reformen war die Umgestaltung der Steuereinhebung. Mit 1. Mai 1850 musste der Magistrat sämtliche Steuergeschäfe der 1848 aufgehobenen Dominien übernehmen; diese Agenden wurden noch durch die neu hinzugekommene Einkommensteuer vermehrt. Bis zur Reform der Magistratsverwaltung 1902 war der Bereich "Steuerwesen" innerhalb der Departements organisiert (zuletzt Departement III., Finanz- und Kultuswesen, und XVII, Steuer- und Wahlangelegenheiten und Geschworenenlisten). 1902 wurden die Magistratsabteilung II (Finanzangelegenheiten) und XIX (Staatssteuern, Wahlen, Privilegien und Musterschutzangelegenheiten) gebildet; 1920 entwickelte sich aus ersterer die Magistratsabteilung 5 (Gemeindeabgabenverwaltung), aus letzterer die Magistratsabteilung 49 und die Magistratsabteilung 6, die aus dem ursprünglichen Geschäftsbereich die Steuerangelegenheiten und allgemeinen Angelegenheiten der politischen Exekution (Exekutionsamt), das Steueramt und den Steuerkataster übernahm. Die Magistratsabteilung 5 und die Magistratsabteilung 6 wurden 1924 zur (neuen) Magistratsabteilung 6 (Staatssteuern und Zuschläge, Fürsorge- und Konzessionsabgabe) zusammengefasst. 1934 trat an ihre Stelle eine Magistratsabteilung 11 (Abgabenamt), wogegen die Magistratsabteilung 10 (Steuern und Abgaben; Organisation der Revisionsstelle und deren Aufsicht) neu hinzukam. 1939 faßte die nationalsozialistische Verwaltung die Magistratsabteilung 9 bis 11 zur neuen Hauptabteilung I (Stadtkämmerei) zusammen. Seit 1946 übte die Aufgaben die Magistratsabteilung 4 aus.
Literatur
- Franz Baltzarek: Das Steueramt der Stadt Wien 1526-1760. Diss. Univ. Wien 1968
- Franz Baltzarek, Verzeichnis der in den Steueranschlagsbüchern eingetragenen oder eingehefteten Schriftstücke. 1966 (Typoskript im WStLA, Archivbibliothek G 311)
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Wien: Jugend und Volk 1971 – 1972. Band 1 (Wiener Schriften, 33), S. 33, 51, 95 ff.
- Josef Pauser: Verfassung und Verwaltung der Stadt Wien, in: Karl Vocelka - Anita Traninger [Hg.]: Die frühneuzeitliche Residenz (16. bis 18. Jahrhundert) (Peter Csendes - Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 2), Wien/Köln/Weimar: 2003, S. 66 f.
- Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 131 (Steuereinnehmer), 132 (Steuergegenhändler, Steuerhändler, Steuerherr)
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien 1977, S. 56-67