Steueramtsverwalter
Der Steueramtsverwalter (oder Obereinnehmer) gehörte ab 1807 zum Personal des Steueramts. Dieser hatte die Aufsicht über die Steueramtskanzlei und das restliche Personal und besaß das Vorschlagsrecht für neu zu vergebende Dienststellen. Außerdem musste der Steueramtsverwalter von Liquidatoren täglich einen Ausweis über die überwiesenen Kassebeträge anfordern, welche er in ein Hauptbuch eintrug. Gelegentlich hatte er auch die Liquidatoren bezüglich der Vorschriftsmäßigkeit der Gefälligkeitszweigeeintreibungen zu überprüfen. In der Zeit von der Magistratsreform 1783 bis 1848 waren Jakob Obermaier (bis 1789), Michael Mayer (bis 1805), Johann Matthäus Mayer (bis 1821), Franz Liegle (bis 1839) und Johann Baptist Kaiser Steueramtsverwalter.
Die vier Hauptgruppen der Geschäftsbereiche des Steueramtes besonders hinsichtlich der Aufgaben des Steueramtsverwalters waren:
- Kanzleikorrespondenz: alle protokollierten Berichte, Anfragen und Noten mussten vom Steueramtsverwalter unterzeichnet werden
- allgemeine Kanzleigeschäfte: zum Beispiel Protokollführung, Aktenregistrierung; besonders Abfassung der Zinsfassionen hinsichtlich der Grundzinssteuer
- Journalisierung: monatliche Verfassung des Hauptjournals aus dem Hauptbuch und dessen Vorlage bei der Buchhaltung
- (Geld)Verrechnung: Kassastand wurde vom Steueramtsverwalter wöchentlich angezeigt und die eingegangenen Gelder wurden an die Oberkammeramtskasse abgeführt. Für die Steueramtskasse gab es eine eigene Regelung.
Literatur
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 62-63