Buchhaltung
Die städtische Buchhaltung ist eines der wenigen Ämter, die in der Stadtordnung von 1526 nicht erwähnt werden. Für die Rechnungskontrolle war zunächst das Gremium der Raitherren zuständig. Es wurde von der Stadtbuchhaltung abgelöst. Als Kontrollorgan über die städtischen Ämter tritt sie uns erstmals 1581 entgegen. 1598 wurde eine Instruktion erlassen, durch die eingetretene Missstände beseitigt werden sollten, die aber auch Amtsobliegenheiten und die Arbeitszeit regelte. Der Ablauf der Rechnungskontrolle stellte sich Ende des 17. Jahrhunderts folgendermaßen dar: Das Steueramt übergab die Steueramtsrechnung mit Einschluss der Beilagen (Quittungen, Ratsbefehle etc.) der Buchhaltung welche sie notifiziert an den Stadtrat übermittelte. Der rechnungsführende Steuerhandler erhielt zur Bestätigung der Übergabe einen "raitbrief".[1]
Zu den Hauptaufgaben der Buchhaltung gehörte die Überprüfung von Rechnungen. Aus dem Jahr 1732 hat sich eine Auflistung des Personals erhalten. Das Personal der Buchhaltung bestand 1789 (nach der Magistratsreform 1783) aus einem Buchhalter, drei Raithräten, neun Raithoffizieren, drei so genannten Ingrossisten und sieben Akzessisten. Nur jene Beamten durften angestellt werden, die vom königlichen Hofbuchhalter ein Zeugnis hinsichtlich ihrer Verwendung erhalten hatten. Unter Franz II. wurde der Stadtbuchhalter Mitglied der 1800 geschaffenen Wirtschaftskommission; 1801 wurde die oberste Kontrolle des Staates über die Buchhaltung aufgehoben und sämtliche Hof- und Länderbuchhaltereien wurden den betreffenden Hof- und Länderstellen direkt unterstellt, was auch die Stadtbuchhaltung betraf. Seit 1891 bestand die Buchhaltung als Hilfsamt neben den neu eingeführten Magistratsdepartements.
1920 erfolgte die Umbenennung in Rechnungsamt, dessen Aufgabenbereich aufgrund der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1934 als Teilgebiet Rechnungs- und Kassendienst an die damalige Magistratsabteilung 9 fiel. 1941 entstanden daraus die Abteilungen L 8 und L 9 mit mehreren Unterabteilungen, darunter die Stadthauptkasse.
1946 begann die Führung des Rechnungs- und Kassendienstes als eigene Magistratsabteilung 6, 1950 erfolgte die Rückbenennung in Rechnungsamt. Neben allgemeinen Aufgaben gliedert sich die Buchhaltung (Stand 1991) in die Gruppen Buchhaltungs- beziehungsweise Abrechnungs- und Kassendienst.
Literatur
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 95–111
- Peter Csendes: Geschichte der Wiener Magistratsabteilungen in den Wahlperioden 1969 bis 2005. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 2007 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe C. Sonderpublikationen, Heft 13), S. 48–52
- Josef Pauser: Verfassung und Verwaltung der Stadt Wien, in: Karl Vocelka / Anita Traninger [Hg.]: Die frühneuzeitliche Residenz (16. bis 18. Jahrhundert) (Peter Csendes / Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 2), Wien/Köln/Weimar: 2003, S. 67 f.
- Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 17 (Buchhalter)
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 41-49.
Einzelnachweise
- ↑ Josef Pauser: Verfassung und Verwaltung der Stadt Wien, in: Karl Vocelka / Anita Traninger [Hg.]: Die frühneuzeitliche Residenz (16. bis 18. Jahrhundert) (Peter Csendes / Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 2), Wien/Köln/Weimar: 2003, S. 67 f.