Liquidatur (Steueramt)
Die Liquidatur war ab 1807 Teil des Steueramts, beschäftigte vier Liquidatoren und war hauptsächlich für die Steueramtskasse zuständig, für welche neben den anderen Geschäftsbereichen des Steueramts (siehe auch Steueramtsverwalter) eine eigene Regelung gilt. Die Verwaltung der Steueramtskasse gliederte sich in: Liquidation der Einnahmen (also Steuerzahlungen) und Ausgaben, ordentliche Einhebung und Auszahlung der liquidierten Beträge, Journalisierung und andere Pflichten der Kassabeamten. In der Liquidatur hatten die Liquidatoren nun die Verantwortung, dass die Steuern zeitgerecht eingebracht werden; sie hafteten dabei auch gleichzeitig für die Sicherheit der liquidierten Beträge. Weitere Aufgaben waren Eröffnung, Bestellung und Weiterführung der Liquidationshauptbücher (über die Steuergattungen Gebäudezinssteuer, Erwerbssteuer und Grundsteuer), Steuerschuldeneintreibung und Abschreiben beziehungsweise Vergütung von Steuerbeträgen. Außerdem wiesen die Liquidatoren die Parteien an die Kasse zu, wenn sich diese mit Steuerbuch oder Zahlungsanweisung meldeten, und überprüften die Quittungen der Parteien bezüglich Betrag und Ausstellerin oder Aussteller. Liquidatoren mussten die Journale täglich abschließen und einen Ausweis darüber erstellen, welche Summen bei welcher Steuerart angewiesen oder zurückvergütet worden sind.
In einer Steueramtsinstruktion von 1838 erhielt die Liquidatur Unterstützung durch vier Akzessisten (je einen für einen Liquidator) und einen Adjunkten. Weiters waren die Liquidatur und Kasse von nun an die Schwerpunkte hinsichtlich der Geschäftsbereiche; die Liquidatur erschein getrennt mit erweiterten Bestimmungen. Neben den Liquidationshauptbüchern war daher ein bestimmtes Abschlussbuch über Einnahmen und Ausgaben zu führen, um monatliche Abschlüsse und Ausweise über Einnahmen und Ausgaben genau anzufertigen.
Literatur
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 62-65