Steuerkataster
Ursprünglich Teil des Steueramts entwickelte sich der Steuerkataster zu einer eigenständigen Organisationseinheit; der diesbezügliche Zeitpunkt ist nicht genau bekannt. Ab etwa 1855 ist auf alle Fälle ein eigener Steuerkataster (als Kartei) geführt worden, ab 1861 gab es die Organisationsbezeichnung ‚Steuerkataster‘; das Steueramt war nach wie vor die dazugehörige übergeordnete Abteilung.
Der Steuerkataster führte die zentrale Evidenz in Steuer-, Wahl- und Gewerbeangelegenheiten; für grundsätzliche und individuelle Angelegenheiten bezüglich Steuer, Wahl und Gewerbe war jeweils eine Fachdienststelle verantwortlich. Der Kern der genannten Evidenz bildete den Index zu den Erwerbssteuerbüchern. Weiters wurden noch andere Evidenzen und Listen (vor allem die Wählerlisten und Wählerverzeichnisse) verwaltet, die sich aber nicht erhalten haben. Da mit der Gewerbeanmeldung oder dem Erwerb von Grundbesitz die Steuerklasse, in die die und der Gewerbetreibende oder die Eigentümerin und der Eigentümer fielen, festgelegt wurde, konnten die Angelegenheiten gemeinsam durchgeführt werden. Gleichzeitig wurde die Steuerleistung für das Klassenwahlrecht erfasst, da sich an der Steuerleistung das Wahlrecht orientierte. 1934 wurde der Steuerkataster aufgelöst: Das Gewerberegister wurde dem Besonderen Stadtamt III übertragen, alle anderen Angelegenheiten der Magistratsabteilung 10.