Die Reformen Rudolfs IV. betrafen auch die Stadt Wien, deren Stadtherr er war. Unter anderem machten sie den Rat zur obersten grundherrlichen Instanz innerhalb der Stadt. Auf diese neue Funktion geht die Schaffung eines eigenen Grundsiegels zurück, das seit dem Jahr 1360 an Verkaufsurkunden über Hausbesitz und Burgrechte in der Stadt nachzuweisen ist. Obwohl solche Urkunden private Ausfertigungen der Geschäftspartner waren, musste der Verkauf unter Mitwirkung und Genehmigung von Bürgermeister und Rat erfolgen. Sichtbares Zeichen dieser Mitwirkung war die Anbringung des Grundsiegels der Stadt an der betreffenden Urkunde. Für die Grundbuchsangelegenheiten waren die Grundbuchsherren zuständig.
Siegelbild
Das Siegelbild zeigt einen schräg gestellten Schild mit dem habsburgischen Bindenwappen. Darüber befindet sich ein Helm mit Helmdecken, Krone und Pfauenstoß. Die Umschrift lautet: S(igillum) FVNDI CIVITATIS WIENNE. Diese Ausstattung mit landesfürstlichen Wappenemblemen ist insofern bemerkenswert, als es sich um das Siegel einer städtischen Behörde handelt. Das Typar ist mit Ausnahme der Beschriftung nahezu eine Kopie des herzoglichen Bergrechtssiegels, das ebenfalls seit 1360 in Verwendung stand. Das Siegelbild sollte wohl ausdrücken, dass es sich beim Grundbuchsgeschäft um eine von der Stadt im Auftrag des Stadtherrn, also des Landesfürsten, durchgeführte Aufgabe handelte.
Langer Gebrauch
Das Grundsiegel ist jenes städtische Siegel, das am längsten unverändert in Gebrauch stand. Seit dem 18. Jahrhundert wurde es in Urkundenausfertigungen als „grösseres Grundinsigl“ angekündigt. Im 18. Jahrhundert ist das Grundsiegel an Bestätigungen von Stiftungen nachweisbar, die keinen Zusammenhang mit Grundtransaktionen hatten, wo das Stiftungskapital aber beim Grundbuchsamt angelegt wurde[1] Im internen Verkehr des Grundbuchsamts und für Grundbuchsauszüge fand das Sekretsiegel der Stadt Wien Verwendung. 1770 erhielt das Grundsiegel eine neue Fassung. Es wurde wie alle Siegel der Zeit zum Aufdrucksiegel. Das Siegelbild blieb gleich, die Umschrift lautete nunmehr: GEMEINER STADT WIEN GRUNDBUCHS INSIGL. Die zwischenzeitlich vom Grundbuchsamt gefertigten Stiftungsbestätigungen geschahen ab 1784 wieder unter dem Magistratssiegel. Vor der Mitte des 19. Jahrhunderts schließlich ging es auf die Form eines Hochdrucksiegels über. Das Siegelbild blieb unverändert, die Umschrift lautete: STADT WIENER GRUNDBUCHS SIEGEL. Mit dem Übergang der Grundbuchsführung auf die staatlichen Gerichte 1850 kam dieses am längsten gleichgebliebene städtische Amtssiegel außer Verwendung.
Siehe auch:
Quellen
- Wiener Stadt- und Landesarchiv, Siegelstempel, R1.143 - Grundsiegel der Stadt Wien 1360
- Urkundenbestände des Wiener Stadt- und Landesarchivs auf monasterium.net
Literatur
- Rudolf Geyer: Siegel und Wappen der Stadt Wien. In: Wiener Geschichtsblätter. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1 (1946), Nummer 2, S. 1-14
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. WStLA, Bürgerspital, U1: 1038.