Hofmusikgraf

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Hofmusikgraf. Das Amt des Hofmusikgrafs existierte 400 Jahre und geht ursprünglich auf die St. Nikolaus Bruderschaft der Pfarrkirche zu St. Michael zurück, die die Musikanten in Wien seit 1288 vereinigte. Um Missbrauch zu bekämpfen, wurde den herzoglichen Obersterbkämmerer Peter von Ebersdorf als Schutzherr und Vogt gewählt. Er verwandelte die Bruderschaft in ein Staatsinstitut, das Oberst Spielgrafenamt. Alle Musikanten waren ihm untergeordnet und er musste über sie richten. Unter Kaiserin Maria Theresia wurde dieses Amt das Musikgrafenamt.

Literatur

  • Paul Harrer-Lucienfeld: Wien, seine Häuser, Geschichte und Kultur. Band 1, 3. Teil. Wien ²1952 (Manuskript im WStLA), S. 725