Integrationsklassen

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Integrationsklassen in Schulen dienen dem gemeinsamen Unterricht von nichtbehinderten und behinderten Kindern; Vorbereitungen gab es seit Anfang der 70er Jahre (zunächst „Schulversuche zur integrierten Grundschule und differenzierten Sonderschule", gesetzlich geregelt durch die fünfte Schulorganisationsgesetzes-Novelle 1975). Trotz sorgfältiger Vorbereitung und wissenschaftlicher Begleitung blieb den Schulversuchen die Breitenwirkung versagt; eingefahrene Denkschemata schränkten die Handlungsspielräume engagierter Lehrer- und Elterngruppen ein. Die Schulversuche zur Sonderschule fanden in der siebten Schulorganisationsgesetzes-Novelle (Bundesgesetzbuch 1. Nummer 365/1982) keine Berücksichtigung. Unter dem Druck engagierter Eltern wurde die Integrationsdiskussion rasch medienwirksam (Integrationsbestrebungen als „Frage der Moral" und der „Menschenrechte"). 1985 begannen in Wien die ersten Schulversuche nach dem Muster der Integrationsklasse (16 gesunde, vier behinderte Kinder). Es kam auch zu einer Integrationsberatungsstelle für Eltern und Lehrer, wobei deutliche Akzente in der Lehrerbildung gesetzt wurden. In Integrationsklassen kommt das „soziale Lernen" nichtbehinderten und behinderten Kindern in gleichem Maße zugute. Das behinderte Kind erlebt den Umgang mit seinen gesunden Freunden, und diese lernen Rücksicht üben und erfahren, dass es nicht selbstverständlich ist, „gesunde Glieder" zu haben. Durch die 15. Schulorganisationsgesetztes-Novelle wurde die Integrationsdiskussion gesetzllich geregelt.

Literatur

  • Franz Burgstaller/Leo Leitner: Pädagogische Markierungen. Wien: Österr. Bundesverlag 1987, S. 282 f.