Sonderschule

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Sonderschule für körperbehinderte Kinder in Währing (1959)
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BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Sonderschule für körperbehinderte Kinder in Währing (1959)

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Sonderschule. Als älteste selbständige Sonderschuleinrichtungen gelten das Bundes-Taubstummeninstitut (seit 1779) und das Bundes-Blindenerziehungsinstitut (seit 1805). Ab 1885 waren an einzelnen Volksschulen Unterrichtsabteilungen für geistig behinderte bzw. lernschwache (damals "schwachsinnige") schulpflichtige Kinder angeschlossen. Am 22. Oktober 1920 beschloss der Gemeinderat grundlegende Änderungen im Sonderschulwesen; in der Folge wurden selbständige öffentliche Schulen für blinde, gehörlose, geistig behinderte und sonstige nicht vollsinnige Kinder errichtet (Hilfsschulen für schwachbefähigte schulpflichtige Kinder, § 26 der Schul- und Unterrichtsordnung). Zwischen 1921 und 1926 wurden in Wien Sonderschulen für sprachgestörte, schwerhörige, sehgestörte, körperbehinderte (damals "krüppelhafte") und erziehungsschwierige Kinder eingerichtet; die Sonderschulen für körper- und sinnesbehinderte Kinder wurden von Anfang an als Sonder-Volks- und -Hauptschulen geführt.

Das Wiener Sonderschulwesen war gegen Ende der Ersten Republik soweit entwickelt, dass es als Modell für den Ausbau des differenzierten Sonderschulwesens und seiner Verankerung als Pflichtschulform im Schulgesetzwerk 1962 gelten kann. Bezeichnend für den unterschiedlichen Ausbau des Sonderschulwesens ist, dass es 1953/1954 in Wien 436 Sonderschulklassen gab, das war die Hälfte aller Sonderschulklassen Österreichs. Das Schulorganisationsgesetz definiert folgende Arten von Sonderschulen: Allgemeine Sonderschulen für leistungsbehinderte und lernschwache Schüler, die Sonderschulen für körperbehinderte, sprachgestörte, schwerhörige, gehörlose, sehgestörte beziehungweise blinde Kinder, die Sondererziehungsschule für schwererziehbare Kinder, die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder und die Heilstätten-Sonderschulen.

Um die Mitte der 1980er Jahre verfügte Österreich über ein voll ausgebildetes Schulwesen; zur gleichen Zeit wurde der Trend wirksam, behinderte Kinder gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern zu unterrichten (Integrationsklassen). Die von Österreich 2008 ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2006 unterstützt die schulische Inklusion, die in ganz Österreich die Regel werden soll.

Siehe auch

Literatur

  • Hermann Schnell [Hg.]: 50 Jahre Stadtschulrat für Wien. Wien: Jugend & Volk 1972, S. 51 f.
  • Hermann Schnell: Bildungspolitik in der Zweiten Republik. Wien: Europa-Verlag 1993, S. 145 ff. (Veröffentlichung des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Geschichte der Arbeiterbewegung)
  • Stadtschulrat für Wien: Inklusion, Integration und Sonderpädagogik in Wien [Stand: 28.08.2024]
  • Sonderschulen: Wien will Normalität in das System bringen. In: Der Standard, 02.06.2016

Weblinks