Kaltmaut

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Kaltmaut (auch Kalte Maut), Gebühr, die nach der Neuordnung des Wiener Mautwesens durch Ferdinand I. 1524 zwischen 13. Oktober und 6. Jänner (also in der kalten Jahreszeit) als Zuschlag zur Wassermaut beim Roten Turm (pro Schiff), zur Tabormaut bei der großen Donaubrücke (vom Warenwert) sowie auf dem Getreidemarkt vor dem Widmertor eingehoben wurde. Ein genauer Tarif wurde den „Kaltmautnern" 1534 zugestellt. Die Kaltmaut verschwand erst anlässlich des Aufgehens aller Wiener. Mauten in der Hauptmaut (1762).


Literatur

Karl Fajkmajer: Handel, Verkehr und Münzwesen. In: Geschichte der Stadt Wien. Hg. vom Altertumsverein zu Wien 4, S. 564, S. 575 f.