Kapitulation Kaiser Matthias (1609)
Im Zuge des Bruderzwists im Haus Habsburg versuchten die proestantischen Stände, Kaiser Rudolf II. und Erzherzog Matthias gegeneinander auszuspielen. Am 21. Februar 1609 schickten die "Horner" Stände eine Delegation an Matthias nach Wien, in der sie die Erbhuldigung an bestimmte Bedingungen knüpften. Sie drohten damit, sich im Fall der Ablehnung wieder Kaiser Rudolf II. zu unterstellen. Daraufhin unterschrieb Matthias am 19. März 1609 als König von Ungarn und Erzherzog von Österreich eine Resolution, in der er den Ständen weitgehende Religionskonzessionen machte. Er sicherte den Stadtbürgern die persönliche Freiheit der Religionsausübung zu und das Recht, protestantische Gottesdienste auch außerhalb des Stadtgebiets zu besuchen. Der aktuelle protestantische Kirchenbesitz durfte nur nach positiver Entscheidung eines konfessionell paritätisch besetzten Schiedsgerichts angetastet werden. Paritätisch besetzt wurden nun auch die Landesämter. Hinsichtlich des Indigenates konnten auch Nicht-Einheimische akzeptiert werden.[1]
Literatur
- Bernd Rill: Kaiser Matthias. Bruderzwist und Glaubenskampf, Graz/Wien/Köln: Böhlau 1999
Einzelnachweise
- ↑ Bernd Rill: Kaiser Matthias. Bruderzwist und Glaubenskampf, Graz/Wien/Köln: Böhlau 1999 S. 150 f.