Kastner

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Art des Begriffs Berufsbezeichnung
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Letzte Änderung am 15.11.2018 durch WIEN1.lanm08su4


Der Kastner gehörte spätestens ab 1800 zum Personal des Kastenamts; er musste (wie auch der Gegenhandler) auf eine Trennung der gelieferten Brotfrüchte vom Mehl, wie auch auf die termin- und mengenmäßig korrekte Lieferung achten. Zwei beeidete Mehlbeschauer führten alle acht Tage die Überprüfung der Warengüte durch und fertigten Protokolle an. Der Kastner war für die ordentliche Geld- und Materialverrechnung verantwortlich und verwaltete gemeinsam mit dem Gegenhandler die Kasse und Natural- und Materialgeschäfte. Der wöchentlich notwendige Kassaschluss verlieh diesen beiden Oberbeamten einen Überblick der Finanzen; jeder von ihnen besaß einen Kassaschlüssel.


Literatur

  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 63
  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 139-40