Klosterrat
Klosterrat, ein von Maximilian II. am 5. Jänner 1568 geschaffenes fünfköpfiges Gremium, das im Namen des Landesfürsten die Aufsicht über alle Klöster in den „niederösterreichischen Landen" (damals Österreich unter und ob der Enns) führen sollte; das Klosterwesen hatte damals einen finanziellen und sittlichen Tiefstand erreicht. Der Klosterrat kontrollierte vor allem die Vermögensverwaltung, übte maßgeblichen Einfluss bei der Wahl der Klostervorsteher aus und bestand unabhängig von der niederösterreichischen Regierung; seine Mitglieder wurden vom Kaiser nach Gutdünken ernannt. Erst Ferdinand II. löste 1634 den Klosterrat in seiner bisherigen Form auf und übertrug seine Agenden der niederösterreichischen Regierung; bei dieser übte bis ins 18. Jahrhundert eine dreiköpfige Kommission (die ebenfalls Klosterrat genannt wurde) eine bloß beratende Funktion aus.
Literatur
- Theodor Wiedemann: Geschichte der Reformation und Gegenreformation im Lande unter der Enns. Band l. Prag 1879, S. 195 ff.
- Albert Starzer: Beiträge zur Geschichte der niederösterreichischen Statthalterei. 1897, S. 41 ff.
- Johann Sattek: Der niederösterreichische Klosterrat. Diss. Univ. Wien 1949