Lebensmittelstandards

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Am 16. Jänner 1896 trat das Lebensmittelgesetz RGBl. Nr. 80/1897 in Kraft. Es hatte in seinen Grundzügen - zuletzt in Form des Lebensmittelgesetzes 1951 - bis Am Am 16. Jänner 1896 trat das Lebensmittelgesetz RGBl. Nr. 80/1897 in Kraft. Es hatte in seinen Grundzügen - zuletzt in Form des Lebensmittelgesetzes 1951 - bis zum Inkrafttreten des Lebensmittelgesetzes 1975 Gültigkeit.

In den Jahren 1910 bis 1917 wurde der "Codex Alimentarius Austriacus" erstellt. In diesem dreibändigen Werk wurden die Mindeststandards der österreichischen Lebensmittel festgelegt.

Am 23. Dezember 1950 wurde nach Zustimmung des Alliierten Rates das Lebensmittelgesetz 1951 verlautbart. Dieses Gesetz war im Wesentlichen eine Novelle zum Lebensmittelgesetz von 1896.

Überarbeitung des Lebensmittelbuches

Durch das Lebensmittelgesetz 1975 wurde eine von Grund auf neue Regelung des Verkehrs mit Lebensmitteln geschaffen. Es wurde begonnen, den "Codex Alimentarius Austriacus" zu überarbeiten und neu aufzulegen. Der Codex wurde inzwischen "Österreichisches Lebensmittelbuch" genannt. Er bildete die die Grundlage zur Qualitätsfestlegung österreichischer Lebensmittel.

In die Kommission wurde auch ein Mitarbeiter des Wiener Marktamtss (MA 59) delegiert. Die Codexkommission überarbeitete die bestehenden Standards und legte neue fest.

Lebensmittelhygieneverordnung von 1998

Am 3. Februar 1998 trat die neue Lebensmittelhygieneverordnung in Kraft. Durch sie fanden Lebensmittelindustrie und -gewerbe erstmals exakte Vorgaben über die Sorgfalt bei der Verarbeitung, Lagerung und dem Transport von Lebensmitteln vor. Ebenso enthielt sie Vorgaben für die Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht.

Umsetzung von EU-Richtlinien

Am 21. Jänner 2006 wurde ein neues Lebensmittelrecht, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ("LMSVG") verlautbart. Mit diesem Gesetz sind folgende Waren geregelt:

  • Lebensmittel
  • Wasser für den menschlichen Gebrauch
  • Diätetische Lebensmittel
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Lebensmittelzusatzstoffe
  • Verarbeitungshilfsstoffe
  • Bestimme Gebrauchsgegenstände wie zum Beispiel Gegenstände, die mit Lebensmitteln oder Kosmetika in Berührung kommen, Beißringe, Schnuller, et cetera
  • Spielwaren und kosmetische Mittel


Mit diesem Recht wurden diverse EU-Richtlinien umgesetzt und per EU-Verordnungen entsprechende Maßnahmen bei Übertretungen angedroht. Ein bundesweites, einheitliches Qualitätsmanagement der Lebensmittelkontrollen war die Folge. Der Codex ist nach wie vor für österreichische Produkte anwendbar.

Siehe auch: Magistratsabteilung 59 - Marktamt