Lustbarkeitsabgabe

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Lustbarkeitsabgabe. Bereits während des Ersten Weltkriegs eingeführt, wurde die Lustbarkeitsabgabe durch das niederösterreichische Landesgesetz- und Verordnungsblatt vom 17. Juni 1919 in das neue Steuersystem der Gemeinde Wien (Finanzstadtrat Hugo Breitner) eingebaut und bis zu ihrem Auslaufen (31. Dezember 1939) mehrfach ergänzt beziehungsweise verändert. Der Besteuerung unterlagen Vorführungen, Aufführungen, Wettbewerbe, Belustigungen und sonstige Darbietungen im Wiener Gemeindegebiet. Die Steuer wurde prozentual vom Eintrittspreis berechnet oder pauschaliert. Steuerfrei blieben wohltätige Veranstaltungen und wissenschaftliche Vorführungen ohne Erwerbsabsicht. Mit der schrittweisen Ausdehnung der Vergnügungssteuer 1939 und dem Beschluss über deren Einführung in Wien (Verordnungsblatt für den Reichsgau Wien vom 31. Dezember 1939) waren die gesetzlichen Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabe für die Zeit ab dem 1. Jänner 1940 nicht mehr anzuwenden.

Literatur

  • Felix Czeike: Wirtschafts- und Sozialpolitik der Gemeinde Wien in der ersten Republik (1919 - 1934). Band 1. Wien: Verlag für Jugend und Volk 1956 (Wiener Schriften, 6), S. 61 ff.
  • Verwaltungsbericht der Stadt Wien 1939/1940, S. 76