Luxuswarenabgabe

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"Seipel-Steuern oder Breitner-Steuern?", Wahlwerbung 1927
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RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 20.01.2020 durch WIEN1.lanm09mer
BildnameName des Bildes Seipel oder Breitner Steuern.jpg
BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll "Seipel-Steuern oder Breitner-Steuern?", Wahlwerbung 1927

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Luxuswarenabgabe, eingehoben vom Verkauf bestimmter Waren des gehobenen Bedarfs (Edelmetalle, Taschenuhren, Seiden- und Leinenwaren u.a.) sowie vom Entgelt bestimmter Leistungen (Herstellung, Bearbeitung, Reparatur von Luxuswaren) aufgrund des Landtagsbeschlusses vom 22. Juli 1921; die Luxuswarenabgabe fand mit der am 1. April 1923 in Kraft tretenden allgemeinen Warenumsatzsteuer (erhöht auf Luxuswaren) ein Ende. 1923 betrugen die Einnahmen aus der Luxuswarenabgabe 2,026 Millionen Schilling.

Literatur

  • Felix Czeike: Wirtschafts- und Sozialpolitik der Gemeinde Wien in der ersten Republik (1919 - 1934). Band 1. Wien: Verlag für Jugend und Volk 1956 (Wiener Schriften, 6), S. 84