Magistratsvizedirektor

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Magistratsvizedirektor, Titel des ständigen Vertreters des Magistratsdirektors. Die Institution wurde 1876 im Zusammenhang mit einer „Regulierung" des Magistrats geschaffen („Magistrats-Vice-Direktor"). Folgende Persönlichkeiten bekleideten das Amt:

Mit Ausnahme von Späth stiegen alle Magistratsvizedirektoren zu Magistratsdirektoren auf. 1903 wurde der Posten des Magistratsvizedirektors aufgelassen, man bestellte jedoch aus dem Kreis der Obermagistratsräte ständige oder „unmittelbare" Stellvertreter:

  • Dr. Stephan Sedlaczek( 1903-1907)
  • Karl Appel (1908-1909)
  • Franz Pohl (1909-1912)
  • Dr. Max Weiß (1912-1914)
  • Dr. August Nüchtern (1914)
  • Dr. August Mayr (1914-1926)

Appel, Weiß und Nüchtern wurden Magistratsdirektoren, Weiß erhielt am 2. Juli 1919 den Titel Magistratsvizedirektor ad personam. Ab 1926 wurde der Titel Magistratsvizedirektor nicht mehr verwendet.

In der Zeit des Ständestaats (1934-1938) gab es in vergleichbarer Funktion einen „Vorstand des Büros des Magistratsdirektors". Durch Änderung der Amtstitelverordnung (Stadtsenatsbeschluss vom 29. April 1986) wurde der Titel Magistratsvizedirektor neuerlich geschaffen und dem als ständigen Vertreter des Magistratsdirektors fungierenden Obersenatsrat Dr. Alfred Peischl verliehen.

Magistratsdirektor-Stellvertreter

  • Dr. Alfred Peischl (1986-1997)
  • Ing. Dr. Friedrich Brunner (1997-1999)
  • Dr. Peter Pillmeier (1999-2004)
  • Dr. Franz Zörner (2004-2010)
  • Mag. Wolfgang Müller, MBA (seit 2010)