Ministerium für Inneres
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Daten zum Bauwerk
Ministerium für Inneres (1, Herrengasse 7) Modenapalais; ursprünglich war das Ministerium in der Böhmischen Hofkanzlei untergebracht (1, Wipplingerstraße 7, Judenplatz 11).
In Cisleithanien (1867-1918) hieß das Ressort k.k. Ministerium des Innern.[1] Von der Staatsregierung Renner II an, die am 15. März 1919 zu amtieren begann, wurde auf Grund des Gesetzes über die Staatsregierung vom 14. März 1919, StGBl. Nr. 180 / 1919, Artikel 9, die Formulierung "für Inneres" verwendet, die bis heute üblich ist.[2] Das damalige "Staatsamt" wurde mit dem Inkrafttreten der Bundesverfassung am 10. November 1920 zum Bundesministerium.