Cisleithanien
Cisleithanien war insbesondere von 1867 bis 1918 eine inoffizielle, bei Juristen und Politikern geläufige inländische Bezeichnung für jene Länder der Habsburgermonarchie, die weiterhin von Wien aus regiert wurden, - im Gegensatz zu Transleithanien, das nun von Budapest aus regiert wurde.
Auslöser für das Erfordernis dieser Begriffe war der so genannte österreichisch-ungarische Ausgleich von 1867, mit dem das bis dahin als Einheitsstaat, Kaisertum Österreich, verstandene habsburgische Herrschaftsgebiet in eine Realunion zweier Staaten geteilt wurde: das Königreich Ungarn mit seinen Nebenländern - und die "im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder", wie Cisleithanien nun offiziell hieß. Inoffiziell wurden diese Länder meist der Einfachheit halber Österreich genannt, obwohl tschechische Politiker dies nicht goutierten. 1915, als der Reichsrat vertagt war, entschied Kaiser Franz Joseph I., dass diese Länder nun als "österreichische Länder" zu bezeichnen seien.
Letzter k.k. Ministerpräsident der österreichischen Länder war vom 27. Oktober 1918 an Heinrich Lammasch. Am 28. Oktober 1918 gründete sich die Tschechoslowakei, am 30. Oktober entstanden der Staat der Serben, Kroaten und Slowenen sowie Deutschösterreich, dessen Staatsform offenblieb. Damit war Cisleithanien zu Ende, ohne formal beendet worden zu sein. Am Tag der Enthebung der Regierung Lammasch, dem 11. November 1918, verzichtete Kaiser Karl I. im Schloss Schönbrunn "auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften". Am 12. November 1918 wurde Deutschösterreich zur Republik erklärt und dies auf der Parlamentsrampe öffentlich kundgemacht.