Österreich-Ungarn
Österreich-Ungarn war nach 1867 die amtliche Bezeichnung für die 1867 gebildete Realunion der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder mit dem Königreich Ungarn unter einem habsburgischen Kaiser und König. Juristen und Politiker nannten die beiden "Reichsteile" Cisleithanien und Transleithanien. Monarch war Franz Joseph I., von 21. November 1916 an Karl I. beziehungsweise IV.
Gemeinsame Einrichtungen beider Staaten der Realunion in den Bereichen Außenpolitik, Militär und Finanzierung derselben wurden nun als "kaiserlich und königlich" (k.u.k.) bezeichnet, im Heer erst von 1889 an. Die drei k.u.k. Ministerien befanden sich in Wien; das Außenministerium im heutigen Bundeskanzleramt am Ballhausplatz, das Kriegsministerium von 1913 an im heutigen Regierungsgebäude am Stubenring, das gemeinsame Finanzministerium im Winterpalais von Prinz Eugen in der Himmelpfortgasse bzw. Johannesgasse, wo sich heute das österreichische Finanzministerium befindet. Gegen den Wunsch, ein eigenes k.u.k. Marineministerium zu errichten, legten sich die Vertreter Ungarns quer; es blieb daher bei der Marinesektion des Kriegsministeriums.
Cisleithanische Einrichtungen waren kaiserlich-königlich (k.k.), transleithanische königlich-ungarisch (k.u.). Jeder der beiden Teilstaaten hatte, von den gemeinsamen Ministerien abgesehen, eine komplette Regierung mit einem vom Monarchen ernannten Ministerpräsidenten.
Das Königreich Ungarn kündigte die Realunion mit Zustimmung des Königs per 31. Oktober 1918. K.u.k. Einrichtungen waren daraufhin aufzulösen. In Cisleithanien machten sich diverse Teile des bisherigen Staates selbstständig, sodass auch alle bisherigen k.k. Einrichtungen im November 1918 Namens- und Strukturänderungen unterworfen waren. Der Monarch verzichtete in Österreich am 11. November 1918 in Schloss Schönbrunn "auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften", für Ungarn in Schloss Eckartsau zwei Tage später. Am 12. November 1918 hielt der k.k. Reichsrat seine letzte Sitzung ab; am gleichen Tag wurde in Deutschösterreich die Republik ausgerufen.
Die so genannten Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns erhielten in der Folge aus Wien viel Akten- und Archivmaterial, das sich auf ihre Gebiete bezog.